Coronaimpfung

Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg für Personen ab 60 Jahre

Ärztin impft in ihrer Praxis eine Patientin gegen das Coronavirus.

Ab sofort sind die sogenannten Boosterimpfungen in Baden-Württemberg auch für Personen ab 60 Jahren möglich. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.

Bereits seit dem 1. September 2021 können sich in Baden-Württemberg bestimmte Personen ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Die sogenannten Auffrischimpfungen werden beispielsweise für Menschen in Pflegeeinrichtungen, mit einer Immunschwäche oder für alle angeboten, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist immer, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Ab sofort können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen.

„Wir haben den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zügig umgesetzt, damit besonders gefährdete Menschen weiterhin gut gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 21. September 2021 in Stuttgart. „Zwar ist die Zahl der belegten Intensivbetten derzeit relativ stabil, doch müssen wir die Situation sorgfältig im Auge behalten. Umso wichtiger ist es, die zahlreichen Impfangebote im Land wahrzunehmen.“

Verschiedene Impfmöglichkeiten

Alle Gruppen, für die diese Impfung aktuell empfohlen wird, können zeitnah eine Auffrischimpfung bekommen. Bis 30. September kann diese noch im Impfzentrum erfolgen. Zusätzlich und in der Zeit nach dem 30. September ist eine Auffrischimpfung bei der Hausärztin oder beim Hausarzt und bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt möglich. Nach der Schließung der Impfzentren wird es noch 30 Mobile Impfteams im Land geben, die weiterhin Menschen direkt vor Ort in den Heimen und Einrichtungen impfen werden. Daneben sind Auffrischimpfungen auch bei den Vor-Ort-Impfaktionen in den Stadt- und Landkreisen möglich.

Zu beachten ist, dass die Auffrischimpfung erst dann erfolgen kann, wenn die Zweitimpfung oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie bei ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

Auffrischimpfungen ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen

Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Erfolgten die ersten beiden Impfungen bereits mit einem mRNA-Impfstoff, so soll die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollen den mRNA-Impfstoff desselben Herstellers als Auffrischimpfung erhalten. Als Beispiel: Wurde eine Person zunächst mit AstraZeneca erst- und mit Biontech/Pfizer zweitgeimpft, so erfolgt die Auffrischimpfung ebenfalls mit Biontech/Pfizer. Eine Person, die Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Moderna erhalten hat, erhält auch eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff. Personen, die bisher ausschließlich mit den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca bzw. Johnson und Johnson geimpft wurden, können für die Auffrischimpfung den Impfstoff von Biontech/Pfizer oder den von Moderna erhalten. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

Berechtigte Personengruppen für die Boosterimpfung

Folgende Personen können eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Für Personen, die in den oben genannten Einrichtungen, in ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, in Unterstützungsdiensten für besonders gefährdete Menschen mit Behinderungen, im Rettungsdienst oder in mobilen Impfteams tätig sind, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht allgemein öffentlich empfohlen; sie ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch möglich. Gleiches gilt für Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Bei den überall im Land stattfindenden Vor-Ort-Impfaktionen (#dranbleibenBW) werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen durchgeführt. Wer seine Auffrischimpfung bei einem offenen Impfangebot ohne Termin wahrnehmen möchte, sollte sich vorab informieren, ob der bei der Grundimmunisierung verwendete mRNA-Impfstoff bei dem jeweiligen Vor-Ort-Impftermin angeboten wird. Daneben werden die Auffrischimpfungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der Betriebsärzteschaft durchgeführt.

Informationen über die Öffnungszeiten der Impfzentren sowie die Vor-Ort-Impfaktionen und den jeweils angebotenen Impfstoff

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Auffrischimpfung für Menschen ab 60 Jahren

Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Änderung der Bekanntmachung über die öffentliche Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. September 2021 (PDF)

Bekanntmachung des Sozialministeriums über die öffentliche Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19. August 2021 (PDF)

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Bundesratsinitiative

Verbesserung der Arzneimittelversorgung gefordert

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Bewerbungsfrist für Landarztquote endet

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
  • Ältere Menschen

Altersarmut auch in Baden-Württemberg

Zwei Kinder spielen Fußball auf einem Fußballplatz.
  • Gemeinnützige Vereine

Höchstgrenze für Vereinsbeiträge angehoben

Stadtgarten in Gerabronn
  • Städtebau

Stadtmitte in Gerabronn erfolgreich erneuert

Ein Mädchen mit Downsyndrom lebt mit ihrer Mutter in einem Mehrgenerationenhaus (Symbolbild, © dpa).
  • Menschen mit Behinderungen

Welt-Down-Syndrom-Tag 2024

Bildercollage: Minister Manne Lucha an Redepult, vor Publikum und bei Podiumsdiskussion.
  • Kinder und Jugendliche

Kinderschutz-Konzepte im Land bespielhaft für Europa

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Startup BW

Auftakt des Female Founders FINANCING Forums

Wegweiser mit Schildern „Würde“, „Gleichberechtigung“, „Antidiskriminierung“ und „Anerkennung“ auf der Stuttgarter Königstraße.
  • Antidiskriminierung

Online-Umfrage zu Diskriminierung gestartet

Modernisierung des Hallenbads in Süßen
  • Sportstätten

Land fördert Sanierung kommunaler Sportstätten

Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).
  • Frühkindliche Bildung

105 Millionen Euro für Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. März 2024

Blick auf die Weinberge und Baden-Baden
  • Ländlicher Raum

Impulse für einen zukunfts­fähigen ländlichen Raum

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
  • Soziales

Land erhöht Pro-Kopf-Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Eine Grundschullehrerin erklärt Schülerinnen und Schülern Aufgaben.
  • Schule

Grünes Licht für Startchancen-Programm an Schulen im Land

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

BeKi-Zertifikat für Kinder-und Familienzentrum

Eine Kinderärztin untersucht einen kleinen Jungen mit einem Stethoskop (Bild: © dpa).
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst

Gleichberechtigte gesundheit­liche Versorgung von Kindern

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Frau und Beruf

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet wieder

Gruppenbild auf Treppe vor Landtag Baden-Württemberg: Sozialminister Manne Lucha mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs „Housing First“-Modellprojekte.
  • Soziales

Sechs „Housing First“-Modellprojekte starten

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Start-up BW

„Semanux“ im Landesfinale des Start-up-Wettbewerbs

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. März 2024

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Sicherheit

Unions-Innenminister prüfen Klage zu Cannabislegalisierung

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Forschung

Forschung und Innovation am Oberrhein

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)
  • Klimawandel

Gesundheit bei Hitzeaktionsplänen im Fokus

// //