Verordnung

Energiepreispauschale für Studierende

Der Ministerrat hat beschlossen, dass Studierende sowie (Berufs-)Fachschüler wegen der hohen Energiepreise einmalig 200 Euro erhalten.

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Studiernde sitzen in einem Hörsaal und verfolgen eine Vorlesung.

Der Ministerrat hat am 28. Februar 2023 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass allen am 1. Dezember 2022 immatrikulierten Studierenden sowie angemeldeten (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschülern wegen der stark gestiegenen Energiepreise eine Einmalzahlung von 200 Euro überwiesen werden kann.

Die Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-Durchführungsverordnung – DVO EPPSG) (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 15 tritt sie am Tag nach ihrer Verkündung, also am Mittwoch, den 1. März 2023 in Kraft.

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-Durchführungsverordnung – DVO EPPSG)
 
Vom 28. Februar 2023

Auf Grund von § 2 Absatz 1 Satz 2 des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2357) wird verordnet:

Stuttgart, den 28. Februar 2023

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann, Strobl, Dr. Bayaz, Schopper, Olschowski, Walker, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Gentges, Hermann, Hauk, Razavi, Hoogvliet, Bosch