Zum kommenden Schuljahr 2014/2015 starten 81 neue Gemeinschaftsschulen, darunter 12 bisherige Realschulen - vorbehaltlich der noch nicht abgeschlossenen Mitwirkung des Personalrates bei zwei Schulen (Eislingen und Frankenhardt). Zwei weitere Realschulen werden im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule geführt.
Dieses Ergebnis für den dritten Jahrgang der neuen Schulart gab Kultusminister Andreas Stoch heute bekannt. Damit wird es nach den Sommerferien insgesamt 209 öffentliche Gemeinschaftsschulen im Land geben. Hinzu kommen fünf private Gemeinschaftsschulen, die in den Vorjahren genehmigt worden sind. „In Baden-Württemberg entwickelt sich damit bereits im dritten Jahr nach der Einführung der neuen Schulart ein flächendeckendes Netz an Gemeinschaftsschulen. Das pädagogische Konzept und die Lernkultur der neuen Schulart haben viele Kommunen, Eltern und Schulen ebenso überzeugt, wie die Möglichkeit, an einer Schule Haupt-, Real- und vielleicht sogar Gymnasialabschluss anbieten zu können”, erklärte Kultusminister Andreas Stoch. Dies werde durch zahlreiche Rückmeldungen deutlich.
Von den ursprünglich 108 Anträgen wurden fünf zurückgezogen und zwei ausgesetzt. Damit blieben 101 entscheidungsreife Anträge übrig. Davon wurden 20 abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht vorlagen. Bei ihren Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung der Anträge legte die Schulverwaltung vor allem zwei Kriterien zugrunde:
- ein sehr gutes pädagogisches Konzept, das insbesondere dem individualisierten Lernen angesichts der zunehmenden unterschiedlichen Leistungsbreite unter den Schülerinnen und Schülern gerecht wird. Dieses Konzept wurde vom Staatlichen Schulamt bei einer Visitation vor Ort überprüft.
- die Zahl von mindestens 40 Schülerinnen und Schülern, die für die Eingangsklassen einer neuen Gemeinschaftsschule prognostiziert werden muss. Sie wird vor allem im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahl und der Schülerströme berechnet.
Anträge wurden von der Schulverwaltung sorgfältig bewertet
Die Mindestschülerzahl von 40 ist in den Eckpunkten zur regionalen Schulentwicklung verankert, die der Ministerrat im Dezember 2013 festgelegt hat. Diese Zahl stelle sicher, dass die rechtlich erforderliche Zweizügigkeit langfristig erreicht werde, sagte Kultusminister Stoch. Für ihn zählen aber auch gewichtige pädagogische Faktoren, die für Schülerinnen und Schüler größerer Schulen einen Vorteil darstellten. So würden größere Schulen nicht nur eine breitere Profilbildung ermöglichen. Hier gebe es auch einen besseren Schutz vor kurzfristigen Unterrichtsausfällen. Die Anträge seien von der Schulverwaltung durch Visitationen der Schule, Analysen der Schülerströme und Prognosen der Schülerzahl sorgfältig bewertet worden, so dass die jetzigen Entscheidungen auf klaren und nachvollziehbaren Kriterien beruhten, stellte Stoch klar. Jede Absage sei bedauerlich. Durch die Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes hätten diese Schulen aber dennoch einen Gewinn, da sie nun das individualisierte Lernen im täglichen Unterricht umzusetzen könnten. Die Kommunen könnten zudem den Prozess der regionalen Schulentwicklung mit den Nachbarkommunen nutzen, um doch noch eine Gemeinschaftsschule in ihrer Region zu erhalten.
Auch diese dritte Tranche bestätige die Attraktivität der Gemeinschaftsschule bei Eltern, Lehrkräften und Schulträgern. Die neue Schulart könne durch die kurze Zeitspanne seit ihrer Einführung zwar noch nicht überall bekannt sein, zumal viele Erwachsene noch von den Erinnerungen aus in ihrer Schulzeit ausgingen und eine andere Lernkultur kennengelernt hätten. Dennoch treffe die Gemeinschaftsschule an den jeweiligen Standorten auf eine große und breite Zustimmung, wie sich bei vielen Schulbesuchen zeigte, erklärte Stoch. Ein Beispiel aus Schwieberdingen gibt der Ingenieur Michael Ebert. Sein Sohn Oliver geht dort mit Gymnasialempfehlung in die fünfte Klasse der Gemeinschaftsschule (2. Tranche) und erlebe die neue Lernkultur als sehr positiv und motivierend für den Lernerfolg. Besonders gut sei, dass die Kinder stärker selbstbestimmt lernen könnten. „Die neue Lernkultur bringt den Kindern viele Erfolgserlebnisse, etwa wenn mein Sohn anderen Kindern aus seiner Lerngruppe helfen kann”, sagt Ebert.
21 neue Gemeinschaftsschulen in Kommunen mit CDU-Bürgermeistern
Wie in den beiden ersten Tranchen macht sich diese Attraktivität erneut parteiübergreifend bemerkbar: 21 der 81 neuen Gemeinschaftsschulen befinden sich in Kommunen mit CDU-Bürgermeistern. „Die Eltern und Lehrer gestalten zusammen mit den Kommunalpolitikern aller Parteien in vielen Städten und Gemeinden des Landes eine gemeinsame Schulpolitik zum Wohle ihrer Kinder. Schade, dass die Landes-CDU sich daran kein Beispiel nimmt. Schade auch, dass sie mit ihren ständigen Angriffen gegen die Gemeinschaftsschule das Engagement und die Arbeit der dortigen Lehrer und der Eltern mit Kindern missachtet. Das halte ich für untragbar”, erklärte Stoch.
Der Minister verwies auch darauf, dass sich zusätzlich zu den vier umgewandelten Realschulen aus der zweiten Tranche jetzt weitere 12 bisherige Realschulen zu einer Gemeinschaftsschule umwandelten. Zwei weitere Realschulen werden im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule geführt. Hier machten gute Beispiele tatsächlich Schule. Der Kultusminister erwartet, dass weitere Realschulen diesen Weg gingen, da sie sich als Gemeinschaftsschule den Herausforderungen durch die zunehmende Heterogenität besonders gut stellen könnten. Dies bestätigt auch Florian Nohl, Rektor der jetzigen Real- und künftigen Gemeinschaftsschule Schwetzingen: „Jede Schule muss sich jetzt Gedanken machen: Wo wollen wir hin? Wer unzufrieden ist mit der derzeitigen Situation, muss etwas tun. Das kann aber nur von innen kommen, nicht von außen. Es gibt für Realschulen keinen anderen Weg, als sich grundsätzlich zu verändern.”
Auch Kultusminister Stoch betont, dass sich die bestehenden Realschulen und Gymnasien auf jeden Fall weiterentwickeln müssten: „Ein bloßes Weiter so kann es nicht geben, wenn sich die weiterführenden Schulen auf ihre Schüler gut einstellen wollen. Die Qualität einer Schule zeigt sich an ihrer Wandlungsfähigkeit.” Jede Schülerin und jeder Schüler an den baden-württembergischen Schulen müsse so gut wie möglich gefördert werden. Deshalb wolle der Kultusminister das individualisierte Lernen an den weiterführenden Schulen voranbringen.
Die Genehmigungen öffentlicher Gemeinschaftsschulen
- 1. Tranche Schuljahr 2012/2013: 41
- 2. Tranche Schuljahr 2013/2014: 87
- 3. Tranche Schuljahr 2014/2015: 81
Gesamt: 209
Die Genehmigungen privater Gemeinschaftsschulen
Insgesamt: 5