Bürgerbeteiligung

Workshop liefert konkrete Vorschläge für Planungskultur im Land

Bürger diskutieren zum Planungsleitfaden

Die Landesregierung erarbeitet derzeit in einem mehrstufigen Prozess eine Verwaltungsvorschrift und einen Leitfaden für eine neue Planungskultur in Baden-Württemberg. Um auch die Erwartungen und Empfehlungen der Öffentlichkeit in den Entstehungsprozess miteinzubeziehen, fand im Regierungspräsidium Karlsruhe ein Workshop mit repräsentativ eingeladenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft statt.

„Die Ergebnisse des Workshops zeigen, dass es die richtige Entscheidung war, die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft unseres Landes aktiv in den Entstehungsprozess des Leitfadens miteinzubeziehen. Wir haben konkrete Vorschläge erhalten, wie aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger die Planungskultur zukünftig aussehen sollte“, betonte die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler. Die fast 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten sich mit großem Engagement in den Workshop eingebracht. Die Verwaltungsvorschrift und der Planungsleitfaden werden nun unter Berücksichtigung der in Karlsruhe gewonnenen Ergebnisse weiterentwickelt, so Erler. „Wenn sich das Land zukünftig verpflichtet, bei eigenen Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise dem Verkehrswegebau, eine frühe Bürgerbeteiligung durchzuführen, dann sollen auch die Bürgerinnen und Bürger bereits bei den Überlegungen, wie wir dies machen können, einbezogen werden. Wir machen also Bürgerbeteiligung bei der Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung“, betonte die Staatsrätin.

Leitfaden für eine neue Planungskultur

Der Leitfaden für eine neue Planungskultur wird in drei Beteiligungsstufen erarbeitet. Nachdem ein Gremium aus Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zentrale Eckpunkte des Leitfadens und Struktur entworfen hatte, wurde der Entwurf von den künftigen Anwenderinnen und Anwendern aus der Landesverwaltung erörtert. Der neue Leitfaden wird nun unter Berücksichtigung der in Karlsruhe gewonnenen Ergebnisse weiterentwickelt und soll im Herbst vom Ministerrat verabschiedet werden.

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