Drei Fragen an...

Wir fördern Lebensqualität und Selbstbestimmung

Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: dpa)

Die Landesregierung bringt ein neues innovatives Heimrecht auf den Weg. „Wir fördern Lebensqualität und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen und beschreiten den Weg hin zu wohnortnahen gemeinschaftlichen Wohnformen“, sagt Sozialministerin Katrin Altpeter im Interview.

Die Landesregierung erarbeitet gerade ein neues Heimrecht. Warum dieser Schritt? Und welches Ziel verfolgen Sie damit?

Katrin Altpeter: Wir verstehen unseren Gesetzentwurf als Antwort auf die veränderten gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Menschen, die Hilfe und Begleitung im Alltag oder bei der Pflege brauchen, wollen heute so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. Oder in Wohngemeinschaften. Der Weg ins stationäre Pflegeheim erfolgt dagegen heute sehr viel später, meistens erst dann, wenn der hohe Pflegebedarf anderswo nicht mehr abgedeckt werden kann.

Mit unserem innovativen neuen Heimrecht wollen wir deshalb vielfältige Wohnformen im Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärem Heim ermöglichen und zugleich auch befördern. Dazu gehören etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften, aber auch selbstverantwortete Wohnformen, in denen Angehörige und Ehrenamtliche in die Alltagsgestaltung der Wohngemeinschaften kontinuierlich eingebunden sind. Wir fördern also mit dem neuen Heimrecht Lebensqualität und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen, wir beschreiten den Weg hin zu wohnortnahen gemeinschaftlichen Wohnformen und wir unterstützen das bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Engagement in der Pflege.

Was bringt das neue Gesetz den Menschen, die Pflege oder Unterstützung brauchen oder eine Behinderung haben?

Katrin Altpeter: Abstrakt gesprochen: Wir schützen die Würde, die Privatheit und die Bedürfnisse volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie volljähriger Menschen mit Behinderungen. Konkret bedeutet dies, dass wir in das neue Gesetz Regelungen aufgenommen haben, um die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen am Leben in unserer Gesellschaft sicherzustellen. Auch die Stärkung der Mitwirkung der Bewohner ist mir ein wichtiges Anliegen.

Das neue Gesetz heißt deshalb nicht ohne Grund „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege” oder kurz WTPG. Mit diesem Gesetz sind wir bundesweit Vorreiter. Die Menschen, die Pflege oder Unterstützung brauchen, haben jetzt in Baden-Württemberg mehr Wahlmöglichkeiten als je zuvor, zwischen einer Vielzahl von unterschiedlichen Versorgungsformen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen: stationäre Pflege- bzw. Behinderteneinrichtung, Erprobungsmodell einer stationären Einrichtung mit ambulanter Versorgung, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften beziehungsweise Behinderten-Wohngemeinschaften unter der  Verantwortung eines Anbieters in verschiedenen Ausprägungen. Aber auch selbstverantwortete Wohngemeinschaften in der Verantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner unter Einbindung von Ehrenamtlichen und betreutes (Service-)Wohnen.

Das neue Heimrecht soll auch mehr Transparenz, Information und Kontrolle in der Pflege bringen. Was bedeutet das konkret?

Katrin Altpeter: Mehr Transparenz und Information ja, das stimmt. Heimbewohner und Interessenten für einen Heimplatz haben während ihres Heimaufenthaltes und auch schon vor Vertragsabschluss das Recht, die Prüfberichte der Heimaufsichtsbehörde einzusehen oder sich aushändigen zu lassen. Aber mehr Kontrolle durch die Heimaufsicht? Richtig ist: Die Kontrolle wird nicht ausgebaut, sondern umgebaut. Sie wird flexibler auf die jeweilige Wohnform zugeschnitten, ohne aber den Schutz der Menschen zu vernachlässigen.

Mit dem neuen Heimrecht gehen wir weg von den starren Regelungen des alten Gesetzes, die der Vielfalt an Wohnformen längst nicht mehr gerecht wurden. Stattdessen geben wir der Heimaufsicht jetzt flexible Prüfvorgaben an die Hand. Kurz gesagt: Je weniger der Einzelne über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmen kann, desto stärker wird die Qualität in der Pflege von der Heimaufsicht überprüft. Als gelernte Altenpflegerin und Lehrerin für Pflegeberufe liegt mir dieser staatliche Schutz für Menschen, die auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, besonders am Herzen. Ich werde nicht zulassen, dass hilfe- und pflegebedürftige Menschen schutzlos zum Objekt profitabler Geschäftsmodelle werden, wie das anderswo in Deutschland ja leider zu beobachten ist. Hier haben wir im neuen Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege ausreichend Vorsorge getroffen. Das ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine gute Nachricht.

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