Das Landratsamt Ortenaukreis hat den Bau einer Windkraftanlage auf der Hornisgrinde genehmigt. Die Anlage mit einer Leistung von 2,3 Megawatt und einer Gesamthöhe von 120 Metern ersetzt den ersten Windpark im Land aus dem Jahr 1994 mit drei kleineren Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 350 Kilowatt und einer Höhe von jeweils 35 Metern.
Für Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller verdeutlicht die Genehmigung das große Potenzial des sogenanntes „Repowerings“ an Standorten mit bereits bestehenden, älteren Windkraftanlagen: Zwar seien moderne Anlagen um ein Vielfaches höher und damit auf größere Entfernung sichtbar als ältere Anlagen. „Dafür erzeugt die nun genehmigte Anlage auf der Hornisgrinde aber auch fast sieben Mal so viel Leistung wie die drei alten Anlagen zusammen genommen.“
Außerdem sei die Genehmigung ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, dass auch eine Vielzahl von tatsächlichen und befürchteten Konflikten mit entgegenstehenden Belangen mit dem Ausbau der Windkraft in Einklang zu bringen sei, so Minister Untersteller weiter. Auf der Hornisgrinde befinden sich zum Beispiel eine Funk-Antenne der Bundeswehr, Peil-Empfänger der Bundesnetzagentur und ein Sendemast des SWR, der Standort der Anlage befindet sich nicht nur in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, sondern auch in einem Landschafts- und Wasserschutzgebiet. Auch der Schutz des Auerhuhns musste gewährleistet werden.
„Ich danke allen Beteiligten für ihren konstruktiven Einsatz und ihre Geduld, die vielfältigen und oft auch schwierigen Fragen gründlich zu prüfen und die widerstreitenden Interessen aufeinander abzustimmen. Die Genehmigung der Anlage an einem der windreichsten Standorte in Baden-Württemberg ist ein positives Signal für den notwendigen Ausbau der Windkraft im Land.“
Weitere Informationen
Kurz vor Jahresende wurden noch zahlreiche Windenergieanlagen genehmigt, die am 31. Dezember 2014 noch nicht in der Datenbank erfasst waren. Daher erhöht sich die Gesamtzahl der im Jahre 2014 genehmigten und von den Immissionsschutzbehörden gemeldeten Anlagen auf 80 statt der bisher veröffentlichten Zahl von 62 Anlagen.