Energie

Umrüstung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung

Zwei Windräder stehen auf einem Feld in der Nähe von Gerstetten.

Um die Netzstabilität zu verbessern, müssen Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit Ausnahme von Photovoltaikanlagen umgerüstet werden. Von der Nachrüstungspflicht sind landesweit etwa 1.500 Anlagen betroffen.

Ein stabiles Stromnetz setzt das Gleichgewicht zwischen Erzeugung (Einspeisung) und abgegebener Leistung (Nachfrage) voraus. Aktuell schalten aber viele Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms bei Erreichen einer Netzfrequenz von 49,5 Hz schlagartig ab und gefährden damit das Gleichgewicht. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist im März 2015 die sogenannte Systemstabilitätsverordnung novelliert worden, mit der Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt verpflichtet werden, ihre Anlagen so nachzurüsten, dass sie nicht mehr automatisch abschalten. Die Frist zur Umrüstung endet am 12. Juli.

„Die Nachrüstung größerer Anlagen ist unverzichtbar für die Stabilität des Stromnetzes. Wer noch nicht nachgerüstet hat, sollte das jetzt dringend tun“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.

„Die Nachrüstung ist in vielen Fällen mit nur geringem Aufwand verbunden und bringt einen großen Nutzen“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller. „Denn Netzstabilität ist die Voraussetzung für eine zuverlässige, sichere Stromversorgung.“

Windkraft-, Wasserkraft, Biomasse und Biogas- sowie KWK-Anlagen über 100 kW betroffen

Von der Nachrüstungspflicht sind landesweit etwa 1.500 Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt und mehr betroffen. Bundesweit sind es rund 21.000 Anlagen. Der Minister forderte die Betreiber solcher Anlagen auf, auch in eigenem Interesse ihrer Nachrüstungspflicht nachzukommen. Wer es nicht tue, laufe Gefahr, den Vergütungsanspruch für erzeugten Strom zu verlieren, erinnerte Untersteller.

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Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

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