Verbraucherschutz

Versicherungsschutz im Fall von Hagel, Sturm und Unwettergefahren

Autos sind in Braunsbach (Baden-Württemberg) unter einer Schutthalde begraben (Quelle: dpa).

Das schwere Unwetter in der Nacht zum Montag hat für viele Menschen in Baden-Württemberg schmerzliche Folgen – persönlicher und finanzieller Art. Jetzt ist schnelle Hilfe gefragt. Zur schnellen Hilfe gehört es nicht, jetzt erst Versicherungen gegen Elementarschäden abzuschließen. Dennoch ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher wissenswert, welche Versicherungen wann greifen und auf was es im Detail ankommt.

„Um bei Unwetterschäden – beispielsweise durch Hagel, Sturm oder Überschwemmungen – vor negativen finanziellen Folgen geschützt zu sein, benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher meist eine Versicherung mit speziellem Schutz. Die Wohngebäudeversicherung kann beispielsweise bei Schäden eingreifen, die unmittelbar durch Hagel, Sturm oder Blitze am Haus verursacht wurden. Für durch Überschwemmungen oder Rückstau verursachte Schäden wird jedoch meist ein zusätzlicher Schutz durch eine Elementarschadensversicherung benötigt. Wie bei allen Versicherungen kommt es aufs Kleingedruckte an, da nicht immer alle durch die Natur verursachten Schäden vollumfänglich abgedeckt sind. Versicherungen geben in den Regel genau vor, wie sich die jeweiligen Gefahren unterscheiden. So liegt beispielsweise ein Sturm erst ab Windstärke 8 vor. Daher ist es wichtig, vor Vertragsabschluss die Vertragskonditionen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gründlich zu lesen und zu prüfen, ob ein vollumfänglicher und passgenauer Versicherungsschutz besteht“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.

Der Minister wies darauf hin, dass bei Möbeln und beweglichen Haushaltsgeräten, die sich im versicherten Gebäude befänden und durch Unwetter beschädigt worden seien, die Chance bestehen könne, dass die Hausratversicherung eine entsprechende Vereinbarung beinhalte und deshalb hierfür aufkomme. Je nach Umfang und Konditionen könne möglicherweise die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch extremes Wetter einspringen – beispielweise dann, wenn große Hagelkörner die Rollläden des versicherten Gebäudes beschädigt haben oder ein Sturm Schäden am Dach verursacht hat. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen jedoch schnellst möglichst Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen und den Schaden melden“, sagte der Minister.

Versicherungen bringen Rechte und Pflichten mit sich

„Im Schadensfall ist neben einer schnellen Kontaktaufnahme wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden dokumentieren und Beweise sichern – beispielsweise durch Fotos. Außerdem sollten sie das beschädigte Versicherungsgut aufbewahren. Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten nur nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen. Weitere Gefahren und die Vergrößerung des Schadens müssen jedoch verhindert werden“, erläuterte der Minister.

„Ein Versicherungsschutz greift nur, wenn die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde und den entsprechenden Schutz wie etwa Elementarschäden bei Überschwemmungen beinhaltet. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die von der Versicherung geforderten Pflichten erfüllen. Die Versicherung kann beispielsweise fordern, dass Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten sind“, betonte Hauk.

Der Verbraucherminister betonte, dass es wichtig sei regelmäßig bestehende Verträge zu prüfen, um sicher sein zu können, dass der Versicherungsschutz passe. „Haben Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor Jahren eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und wohnen zwischenzeitlich in einer größeren Wohnung, besitzen ein größeres Haus, haben angebaut oder haben wertvolle Möbel und Elektrogeräte erworben, passt der Versicherungsschutz wahrscheinlich nicht mehr zu ihrer aktuellen Lebenssituation. Es empfiehlt sich daher, den alten Vertrag zu überprüfen und entsprechend anzupassen oder gegebenenfalls durch einen neuen Vertrag zu ersetzen“, sagte Hauk.

Der Minister wies auch darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss einer Versicherung auf Details achten und die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen lesen sollten. „Manchmal sind Selbstbeteiligungen Bestandteil des Vertrages – dies ist im Schadensfall wichtig zu wissen. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher abklären, welche Pflichten ihrerseits gegenüber der Versicherung bestehen. Bestimmte Umstände können beispielsweise als sogenannte Gefahrerhöhung gelten und müssen der Versicherung gemeldet werden. Eine solche Gefahrerhöhung kann etwa vorliegen, wenn  ein versichertes Gebäude über einen längeren Zeitraum leer steht, da Schäden so möglicherweise nicht sofort bemerkt werden“, erklärte der Minister.

„Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an den sogenannten Versicherungsombudsmann wenden – eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle. Diese Schlichtung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei“, erklärte Hauk.

Elementarschäden

Unter Elementarschäden werden Schäden verstanden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden – beispielsweise Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch und Schneedruck.

Die Schlichtungsstelle ist organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Versicherungsombudsmann

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz 

Verbraucherportal Baden-Württemberg

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Weitere Meldungen

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung

Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
  • Weine

Sechs Sommerweine ausgezeichnet

Isabel Kling und Grit Puchan
  • Personalie

Neue Ministerialdirektorin im Ministerium Ländlicher Raum

Spargel, Kartoffeln und Sauce Hollandaise auf einem Teller
  • Ernährung

Ostern feiern mit regionalen Produkten

Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
  • Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung kontrolliert österliche Produkte

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

BeKi-Zertifikat für Kinder-und Familienzentrum

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Verbraucherschutz

Künstliche Intelligenz beim Weltverbrauchertag

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
  • Verbraucherschutz

Bärlauch-Saison startet

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Landesweite Messung von Lebensmittelabfällen

  • Ernährung

Regionale Produkte in landeseigenen Kantinen

Kisten mit Gemüse und Obst.
  • Ernährung

Genossenschaften im Agrar- und Ernährungssektor

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
  • Ernährung

Landesweite Ernährungstage 2024

Dinkelähren stehen auf einem Feld (Bild: dpa).
  • Landwirtschaft

Heimische Ernte frei von Gentechnik

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
  • Verbraucherschutz

Kontrollen bei Faschingsprodukten

Gruppenbild DEHOGA CUP
  • Start-up BW

Mommies Kitchen Gang im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024“

Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker
  • Verbraucherschutz

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. Januar 2024

Biobauern ernten Williamsbirnen.
  • Landwirtschaft

Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sichern

Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Weitere Steuerbegünstigung für Agrardiesel gefordert

Ein Mähdrescher erntet ein Weizenfeld ab. (Foto: dpa)
  • Ernährung

Landwirtschaft ist kein Inflationstreiber

Verbraucherschutzministerkonferenz 2023
  • Verbraucherschutz

Land übergibt Vorsitz der Verbraucherschutz­ministerkonferenz

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
  • Silvester

Hinweise und Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Ein Mann gibt in einem Kaufhaus einer Verkäuferin einen Kassenbon und Turnschuhe (Bild: © dpa).
  • Verbraucherschutz

Tipps zu Warenumtausch und Geschenkgutscheinen

Einkaufskorb (Bild: © picture alliance/Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa)
  • Soziales

Land fördert Projekte gegen soziale Folgen von Ernährungsarmut

Stuttgarter Weihnachtsmarkt (Foto: © dpa)
  • Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung des Stuttgarter Weihnachtsmarktes

// //