Artenschutz

Untersuchungsergebnisse bestätigen Wolfsfund in Baden-Württemberg

Traf der Kohlenmunk Peter hier den Schatzhauser?

Das vor zwei Wochen am Rande der Autobahn A5 südwestlich von Lahr überfahren aufgefundene Tier war tatsächlich ein Wolf. Das zeigen die jetzt vorliegenden Ergebnisse der DNA-Untersuchung des Forschungsinstituts Senckenberg im hessischen Gelnhausen.

„Die ersten Untersuchungen bestätigen, dass das aufgefundene Tier ein Wolf der alpinen Population war. Vertiefte Untersuchungen müssen nun zeigen, ob der Wolf aus der Schweiz oder aus Frankreich eingewandert war. Auch Untersuchungen unter anderem zur Altersbestimmung und zum Gesundheitszustand laufen derzeit noch“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde.

Baden-Württemberg ist auf einzelne zuwandernde Wölfe gut vorbereitet. Das stellt der Handlungsleitfaden Wolf sicher. Der Leitfaden, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. „Das Land wird jetzt als nächsten Schritt – so wie es der Handlungsleitfaden Wolf vorsieht – die Koordinationsgruppe Wolf einberufen und diese über die Untersuchungsergebnisse informieren und auf dem Laufenden halten“, so Bonde weiter. In der Koordinationsgruppe Wolf sind neben den zuständigen Naturschutzbehörden auch Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbände vertreten.

Weitere Informationen

Der Wolf unterliegt internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In Ost- und Norddeutschland, in Italien und in der Schweiz haben sich Wölfe mittlerweile etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Es war eine Frage der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe auftauchen.

An der Erarbeitung des Handlungsleitfadens Wolf beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt, der Naturschutzverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus stellt er Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dar und leitet hieraus Handlungsempfehlungen ab. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Handlungsleitfaden Wolf (PDF)

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