Umweltminister Franz Untersteller hat in Konstanz erneut seine Ablehnung bekräftigt, unkonventionelle Erdgasvorkommen mit Fracking zu erschließen. Die Sorgen speziell im Bodenseegebiet seien wegen der hohen Wassergefährdung bei Fracking aus verständlichen Gründen groß, sagte Untersteller. Er versicherte, dass er sich weiterhin dafür einsetzen werde, Fracking flächendeckend zu verbieten und das Bergrecht zu novellieren.
Mit Blick auf die aktuelle Umweltministerkonferenz in Konstanz (07.-09.05.) sagte Untersteller, der der Konferenz in diesem Jahr vorsitzt: „Fracking ist umweltpolitisch nicht zu verantworten und muss verboten werden! Das Bundesbergrecht ist veraltet. Wir brauchen auch im Bergrecht transparente Verfahren und die Berücksichtigung umweltrelevanter Standards. Ich werbe bei meinen Länderkollegen intensiv dafür, die Weichen für eine Novelle des Bergrechts zu stellen!“
Unabhängig davon habe Baden-Württemberg aber längst auch seine eigenen Hausaufgaben gemacht, betonte der Umweltminister. Seit Anfang des Jahres gelte das neue Wassergesetz des Landes, in ihm sei eine wirkungsvolle Hürde für Fracking aufgebaut worden: „Wer tief bohren will und dabei Grundwasserleiter durchstößt oder wassergefährdende Stoffe benutzt, der benötigt für seine Arbeiten die Erlaubnis der Wasserbehörde. Die wird selbstverständlich nur erteilt, wenn alle Risiken für das Grundwasser im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Nach derzeitiger Lage, kann das für Fracking nicht gelten.“
Wassergesetz
Das Wassergesetz des Landes befasst sich in § 43 mit Bohrungen:
(1) Erdarbeiten und Bohrungen, die mehr als zehn Meter in den Boden eindringen sowie alle Arbeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe, die Menge oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Das Anzeigeverfahren bestimmt sich nach § 92.
(2) Anstelle der Anzeige ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden und sich dies nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann. Eine Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn Bohrungen in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen.