EEG

Untersteller begrüßt Beschlüsse des Bundesrats zum EEG

Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beim Besuch des Winparks in Auingen.

Erleichtert und zufrieden hat Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller die Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Kenntnis genommen. Zwar sei damit noch nichts erreicht, aber der Bundesrat habe das erhoffte klare Signal an Bundesregierung und Bundestag gesendet, den Gesetzesentwurf an einigen wesentlichen Stellen noch zu korrigieren. „Jetzt wird sich zeigen, wie wichtig Bundeswirtschaftsminister Gabriel ein weitgehender Konsens beim EEG tatsächlich ist“, sagte Untersteller.

Aus Sicht Baden-Württembergs sei insbesondere das Votum bedeutend, die Ungleichbehandlung von Eigenstromerzeugung bei der EEG-Umlagepflicht zu beseitigen. Laut Entwurf sollte die Industrie deutlich weniger belastet werden, als Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und private Haushalte. Die Industrie sollte für den aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zur Eigennutzung erzeugten Strom 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen, GHD und Privaterzeuger dagegen 50 Prozent.

50 Prozent Belastung würde die Eigenstromerzeugung für viele kleinere Betreibe und für private Haushalte unattraktiv machen, erklärte Untersteller. Das hätte letztlich auch negative Auswirkungen auf die Energiewende. „Deshalb haben wir das von Anfang an abgelehnt und uns in Berlin für eine andere Lösung stark gemacht. Der Bundesrat ist unseren Vorstellungen gefolgt und hat sich für eine einheitliche Belastung mit 15 Prozent ausgesprochen.“

Auch in der für den Windausbau im Südwesten wichtigen Frage der Stichtagsregelung ist Baden-Württemberg erfolgreich gewesen. Statt rückwirkend den 23. Januar 2014 als Stichtag festzulegen, plädiert der Bundesrat im Sinne Baden-Württembergs für den Stichtag 1. Januar 2015. Anlagen, die vor diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen, sollen dann noch nach altem EEG behandelt und gefördert werden. „Das ist ein faires Datum, das Investoren und Genehmigungsbehörden Planungssicherheit gibt und die nötige Zeit lässt, um rechtzeitig eingeleitete Genehmigungsprozesse ordentlich abzuschließen und die Anlagen bis Ende des Jahres zu errichten“, sagte Untersteller.

Auf den Beschluss und die Stellungnahme des Bundesrats muss die Bundesregierung jetzt reagieren. Der Bundestag entscheidet dann, ob und inwieweit er den Entwurf zum EEG gemäß den Vorstellungen der Länder ändert und beschließt. Der Bundesrat könnte bei fortbestehenden Meinungsunterschieden in einer zweiten Befassung noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Umweltminister Untersteller: „Hoffen wir, dass das nicht nötig sein wird und Bundesregierung und Bundestag die Vorstellungen der Länder respektieren und in der EEG-Novelle berücksichtigen.“

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