Interview

„Wir wollen einen Anspruch auf Lärmschutz“

Staatssekretärin Gisela Splett

Im Interview erklärt die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Gisela Splett, wie sie mit einem umfassenden Lärmsanierungskonzept, einem Rechtsanspruch auf Lärmschutz und mehr Tempolimits in belasteten Ortsdurchfahrten die Lebensqualität der Betroffenen steigern will.

Was ist die Aufgabe einer Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung?

Splett: Ich arbeite beim Straßen-, Schienen- und Flugverkehr daran, die bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und zu erweitern. Wir wollen Bereiche mit sehr hoher Belastung zielgerichtet entlasten, neue Lärmprobleme verhindern, einer weiteren Verlärmung in der Fläche entgegenwirken und dafür rechtlich verankerte und überprüfbare Schutzziele einführen. Vieles können wir auf Landesebene regeln, vieles kann nur auf Ebene der Europäischen Union (EU) und Bundesebene geändert werden. Umso wichtiger ist es deshalb, bei dem Thema auf den genannten Ebenen kontinuierlich präsent zu sein.

Und nicht zuletzt sehe ich es auch als meine Aufgabe, das Thema Lärm in die Öffentlichkeit zu tragen. Lärm kann krank machen - es geht bei Lärmschutzmaßnahmen also nicht nur um mehr Komfort für einzelne Betroffene, sondern um die Gesundheit von Menschen. Das müssen wir klar herausstellen.

Woher wissen wir eigentlich, wie viele Menschen von Lärm betroffen sind? 

Splett: Es gibt zwei Herangehensweisen. Zum einen gibt es die subjektive Lärmbetroffenheit. Dazu gibt es immer wieder Umfragen, aus denen hervorgeht, wie viel Prozent der Bevölkerung sich durch Lärm gestört oder stark beeinträchtigt fühlen. Da steht der Straßenverkehrslärm als Ursache immer ganz oben. Zum anderen gibt es Lärmkartierungen, für die die tatsächliche Lärmbelastung berechnet wird. Aus diesen Karten kann man etwa herauslesen, dass in Baden-Württemberg 120.000 Menschen außerhalb der Ballungsräume von Straßenverkehrslärm ganztags von mindestens 65 Dezibel (dB) betroffen sind.

Wir alle wollen mobil sein und weder Menschen noch Wirtschaft können auf die Güter verzichten, die per Schwerlastverkehr transportiert werden. Muss man Lärm nicht auch ein Stück weit einfach hinnehmen?

Splett: Es ist in der Tat so, dass man den Lärm nicht wegzaubern kann, eben so wenig wie eine Verkehrsbelastung wegzuzaubern ist, solange die Gesellschaft in dieser Form mobil sein will. Aber es geht darum, gesundheitsschädlichen Lärm zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren und insbesondere da zu handeln, wo die Lärmbelastung besonders hoch ist. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten und mit diesen Möglichkeiten kann man einer großen Anzahl von Lärmbetroffenen helfen.

Welche Ansätze verfolgt die Landesregierung?

Splett: Wir wollen, dass Betroffene künftig einen Anspruch auf Lärmschutz an bestehenden Straßen und Schienenwegen erhalten. Die Kommunen sollen ihre bewohnten Bereiche daraufhin untersuchen, ob und inwieweit es einen Bedarf für eine Lärmsanierung gibt - etwa in Form von Lärmschutzwänden, lärmarmen Straßenbelägen oder Tempolimits. Wir wollen in stark belasteten Gebieten alle Verursacher, das heißt alle Straßen und Schienenwege zusammen in den Blick nehmen, alle Verantwortlichen an einen Tisch bringen und gemeinsam nach den sinnvollsten Lösungen für mehr Lärmschutz suchen. Bisher hat man Straßen und Schiene immer isoliert betrachtet, wir wollen den Gesamtlärm bewerten. Das ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Frage der Finanzierung wichtig. So sollen die Baulastträger sich entsprechend ihrem Anteil an Lärmbelastung in einem Sanierungsgebiet an den Kosten beteiligen. Dieses Konzept haben wir im Detail mit Experteninnen und Experten diskutiert und werden es nun in den politischen Entscheidungsprozess einbringen.

Lärmsanierung wird aber auch zusätzlich Geld kosten.

Splett: Richtig. Und gerade deswegen bringt das Konzept der Lärmsanierungsgebiete Betroffene und Verursacher zusammen. Schon heute baut die Bahn etwa Lärmschutzwände, ebenso die jeweiligen Baulastträger von Straßen. Aber sie tun es unabgestimmt, so dass BürgerInnen, die etwa zwischen einer Hauptverkehrsstraße und einem Bahndamm wohnen, unter Umständen nur wenig geholfen ist, weil der Lärmschutz mangels Rechtsanspruch lückenhaft ist. Hier brauchen wir neue Ansätze. Um die Dimension deutlich zu machen: Für das im Jahr 2008 diskutierte, von Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zu tragende Finanzierungskonzept ging man von einem geschätzten bundesweiten Finanzbedarf für die Lärmsanierung für Hauptverkehrsstraßen der ersten Stufe von 180 Millionen Euro pro Jahr für die Dauer von zehn Jahren aus. Das ist viel. Die im Raum stehenden Summen relativieren sich aber schnell, wenn man bedenkt, dass Verkehrslärm der zweitgrößte Verursacher von Umweltgesundheitsrisiken ist. So sind in Baden-Württemberg 144.400 Menschen in der Nacht allein durch Hauptverkehrsstraßen Lärmpegeln über 55 dB(A) ausgesetzt. Solche Lärmbelastungen können auf die Dauer krank machen und verursachen - abgesehen vom Verlust der Lebensqualität - entsprechend hohe und vermeidbare Kosten.

Und was tut die Landesregierung im Bereich Verkehrsteuerung?

Splett: Hier haben wir ebenfalls neue Akzente gesetzt. Wenn es zum Beispiel um Geschwindigkeitsbegrenzungen geht, steht die Frage im Raum, was Priorität hat: Der (oft nur geringe) Vorteil für den fließenden Verkehr, wenn man möglichst schnell fahren darf oder das Plus an Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Uns ist an dieser Stelle der Lärmschutz enorm wichtig und deswegen schöpfen wir die bundesrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten für Tempolimits voll aus. Seit Grün-Rot regiert, gibt es deswegen mehr Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten. 

Was kann jeder tun gegen Lärm?

Splett: Jeder kann sein eigenes Verhalten überprüfen. Das fängt an mit rücksichtsvoller Fahrweise - die macht nicht nur an sich weniger Lärm, sondern führt in der Summe auch zu einem reibungsloser fließenden und leiseren Verkehr. Jeder kann sich fragen, ob er oder sie statt dem Auto ein anderes Verkehrsmittel nutzen kann oder bei der Wahl der Strecke unbedingt die Ortsdurchfahrt nehmen muss oder lieber eine Alternative nimmt, die zwei Minuten länger dauert. Wir sollten uns einfach bewusst sein, dass wir nicht nur Lärmbetroffene, sondern auch Lärmverursacher sind - außer wir gehen zu Fuß oder fahren Fahrrad.

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Die grün-rote Landesregierung hat im Mai 2011 erstmals das Amt einer Lärmschutzbeauftragten eingerichtet und mit dieser Aufgabe die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett betraut. Sie koordiniert die Aktivitäten des Landes in diesem Bereich.

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