Windkraft

Standorte für mehr als 120 Windkraftanlagen im Staatswald verpachtet

Der Rotor einer Windkraftanlage wird montiert; Quelle: dpa

„„Der Landesbetrieb ForstBW treibt die Vermarktung geeigneter Flächen im Staatswald für die Windkraftnutzung voran. Er versteht sich als einer der Motoren der Energiewende“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis).

Bonde übergab dort den Stadtwerken Schorndorf, Fellbach und Tübingen sowie der Energieversorgung Filstal den Gestattungsvertrag für den Staatswaldstandort beim ehemaligen Militärdepot in Schorndorf.

Insgesamt 25 Standorte, auf denen nach gegenwärtiger Planung mehr als 120 Windkraftanlagen errichtet werden könnten, habe der Landesbetrieb seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes bereits verpachtet, berichtete Bonde. „ForstBW hat für die Bewertung von Pachtangeboten ein Verfahren entwickelt, das die im Windenergieerlass Baden-Württemberg genannten Vergabekriterien ausfüllt und konkretisiert. Der Windenergieerlass sieht allgemein vor, dass bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken auch die Beteiligung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger sowie die regionale und kommunale Wertschöpfung als Vergabekriterien berücksichtigt werden“, erläuterte Bonde weiter.
„Gerade das Beispiel Schorndorf zeigt: Unser Verfahren funktioniert gut und der Windkraftausbau scheitert auch nicht am Natur- und Artenschutz“, so Minister Bonde. Man habe ganz bewusst ein Bewertungsverfahren entwickelt, das nicht nur fiskalische Gesichtspunkte berücksichtige, sondern auch andere wichtige und nachprüfbare Aspekte eingereichter Pachtangebote.

Bei der Verpachtung des Standorts in Schorndorf hatte sich unter sechs Mitbewerbern am Ende das Angebot der Bietergemeinschaft der Stadtwerke Schorndorf, Fellbach und Tübingen sowie der Energieversorgung Filstal durchgesetzt. Der Abschluss eines Pachtvertrags ist für den Projektierer in der Regel der erste Schritt einer Standortsicherung, dem weitere Planungsschritte folgen müssen, ehe dann die konkreten baulichen Investitionen in Angriff genommen werden können.

Die 25 bislang abgeschlossenen Gestattungsverträge für Windenergieanlagen im Staatswald zeigten, dass Betriebsform und Größe des Unternehmens keine entscheidungsrelevanten Merkmale bei der Vergabe darstellten, betonte der Minister. „ForstBW hat bislang einen ausgewogenen und guten Mix an Unternehmensformen der Vertragspartner gefunden“, stellte Bonde in Schorndorf abschließend fest.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Windkraft im Staatswald

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