Raumplanung

Übergabe der Genehmigung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar

Staatssekretärin Splett übergab im Beisein ihrer Amtskollegen aus den Nachbarländern Rheinland-Pfalz und Hessen die Genehmigung zum Einheitlichen Regionalplan an die Vorsitzende des Verbandes Region Rhein-Neckar. „Mit dem Einheitlichen Regionalplan liegt jetzt das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar in den kommenden 10 bis 15 Jahren vor“, so Splett.

Im Rahmen der 25. Sitzung der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar übergab Staatssekretärin Gisela Splett im Beisein ihrer Amtskollegen aus den Nachbarländern, Herrn Staatssekretär Uwe Hüser aus Rheinland-Pfalz und Herrn Staatssekretär Mathias Samson aus Hessen, die Genehmigung zum Einheitlichen Regionalplan an die Vorsitzende des Verbandes Region Rhein-Neckar, Frau Dr. Eva Lohse. Damit kann der erste Einheitliche Regionalplan nach Veröffentlichung in den Staatsanzeigern der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in Kürze in Kraft treten. Staatssekretärin Splett erklärte anlässlich der Genehmigung: „Mit dem Einheitlichen Regionalplan liegt jetzt das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar in den kommenden 10 bis 15 Jahren vor.“

Der Einheitliche Regionalplan beinhaltet insbesondere Festlegungen zur Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung und zu den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur. Er gibt damit den Rahmen für eine ausgewogene und zukunftsfähige Entwicklung der grenzüberschreitenden Metropolregion Rhein-Neckar vor, die ihre Rolle als Metropolregion immer stärker ausfüllt und für ihre Ländergrenzen überschreitenden Aktivitäten immer mehr Aufmerksamkeit erfährt.

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist das Ergebnis eines umfassenden und mehrjährigen Beteiligungsprozesses. Die ersten Überlegungen zum Ländergrenzen überschreitenden Einheitlichen Regionalplan wurden bereits Ende 2007 angestellt, 2012 ging der Entwurf in die Anhörung und erlangt mit der Genehmigung und Veröffentlichung nunmehr seine Rechtsverbindlichkeit. Aufgrund seiner drei Ländergrenzen übergreifenden Planung ist der Einheitliche Regionalplan einmalig in Deutschland. Die erforderlichen Ländergrenzen überschreitenden Abstimmungen waren umfangreich und aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben durch die Landesplanungsgesetze nicht immer ganz einfach zu lösen. Doch die intensive Abstimmung der Raumordnungskommission der drei Länder hat sich schlussendlich gelohnt. Umfangreiche Anregungen und Bedenken seitens der Kommunen, der Kammern, Verbände, Fachplanungen etc. wurden vom Verband behandelt und in rund 4.500 Einzeläußerungen abgewogen. Das Kapitel Windenergie wurde bei der Bearbeitung zunächst zurückgestellt und ist im Einheitlichen Regionalplan nicht enthalten. Zu dieser Thematik wird vom Verband ein gesonderter Teilregionalplan Windenergie erstellt, der sich aktuell in der förmlichen Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung befindet.

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