Der Landkreises Karlsruhe und der Rhein-Neckar-Kreis unterzeichnen Kooperationsvertrag beim Ausbau schnellen Internets. Der Vertrag umfasst die landkreisübergreifende Planung und den gemeinsamen Aufbau von Breitbandzugängen sowie die anschließende Suche eines privaten Netzbetreibers.
„Ein leistungsfähiges Breitbandnetz, über das auch große Datenmengen schnell übertragen werden, gehört zu einer modernen Infrastruktur und ist entscheidender Wohn- und Wirtschaftsfaktor. Um den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg als attraktiven Lebens- und starken Wirtschaftsort zu sichern, investiert die grün-rote Landesregierung in die landesweite Breitbandversorgung und in den Aufbau von Hoch- und Höchstleistungsnetzen. Nach über zwei Jahren Breitbandinitiative II können wir eine sehr positive Zwischenbilanz ziehen: Rund zwei Drittel aller Landkreise sind bereits in die Breitband-Planung eingestiegen. Wir sind damit auf einem sehr guten Weg, eine möglichst flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in Baden-Württemberg zu etablieren”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, bei der Unterzeichnung einer Breitband-Kooperationsvereinbarung des Landkreises Karlsruhe und des Rhein-Neckar-Kreises zum Auftakt seiner diesjährigen Sommertour in Sankt Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis).
Der Kooperationsvertrag umfasse die landkreisübergreifende Planung und den gemeinsamen Aufbau von Breitbandzugängen sowie die anschließende Suche eines privaten Netzbetreibers. „Mit diesem in Baden-Württemberg bisher einzigartigem Kooperationsvertrag zweier Kreise ist ein neues Kapitel der Breitbandversorgung aufgeschlagen worden. Von einem Breitbandnetz, das über Landkreisgrenzen hinweg geplant und aufgebaut wird, profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen. Mit landkreisweiten oder sogar landkreisübergreifenden Netzen erreichen wir signifikante Steigerungen im Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsbereich in Baden-Württemberg. Gleichzeitig können Synergien und Einsparpotentiale – beispielsweise durch eine gemeinsame Ausschreibung – genutzt werden. Ein solcher Aufbau erfordert dennoch große Investitionen. Die Landesregierung unterstützt daher die interkommunale Zusammenarbeit mit höheren Fördersätzen”, sagte Bonde.
Schnelle Netze gezielt fördern
Das Land dürfe nur innerhalb eines engen rechtlichen Rahmens tätig werden, den das EU-Beihilferecht vorgebe, so der Minister. „Wir nutzen die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und unterstützen so die für den Breitbandausbau zuständigen Kommunen bei deren Kooperationen auf Landkreisebene. Dies ist gerade auch dort wichtig, wo ein marktgetriebener Ausbau nicht erfolgt”, so Bonde. Eine vorausschauende Planung sei notwendig, um frühzeitig die dafür notwendige Breitbandinfrastruktur zu verlegen. „Mit der Breitbandinitiative II hat die Landesregierung auch den Aufbau von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen im Blick. Wir unterstützen die Kommunen dabei, rechtzeitig die notwendige Glasfaserinfrastruktur bereitzustellen und so die Standortqualität für Unternehmen weiter zu verbessern. Gerade für die Unternehmen im Ländlichen Raum sind leistungsfähige Glasfaseranschlüsse unersetzlich, um im Wettbewerb bestehen zu können. Daher sind diese für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Sicherung der Wirtschaftsstandorte im Ländlichen Raum entscheidend”, sagte der Minister abschließend.
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Mit der Breitbandinitiative II hat die baden-württembergische Landesregierung im Mai 2012 den Grundstein für den weiteren Ausbau der landesweiten Breitbandversorgung gelegt und damit eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Da die Datenmengen stetig steigen, fördert die Landesregierung den Aufbau von Hoch- und Höchstleistungsnetzen.
Ziel ist, die Kommunen und Landkreise dabei zu unterstützen, stufenweise Kabelschutzrohre und Glasfaserkabel zu verlegen, um die Zukunftstechnik Glasfaser schon heute möglichst nahe bis zum Endnutzer zu bringen. Auch alternative Verlegetechniken im Abwasserkanal werden gefördert.
Im Jahr 2014 stehen in Baden-Württemberg 11,7 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. 82 Projekte mit einem Fördervolumen von 8,2 Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Das EU-Wettbewerbsrecht setzt einen strengen Rahmen für staatliche Beihilfen. Die Landesregierung unterstützt mit der Breitbandinitiative II die für den Breitbandausbau zuständigen Kommunen, um in einem teilweise schwierigen Marktumfeld den flächendeckend Netzausbau zu forcieren.