Das Umweltministerium hat für das Land Baden-Württemberg eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. Darin werden die wesentlichen Kritikpunkte am „EEG 2014“ des Bundeswirtschaftsministeriums erläutert und Vorschläge zur Verbesserung des Entwurfs unterbreitet.
Umweltminister Franz Untersteller. „Insbesondere bei Ausbauzielen und Förderung von Windenergie-, Fotovoltaik- und Biomasseanlagen treten wir für Nachbesserungen am vorgelegten Entwurf ein, um das EEG nicht zu einem Verhinderungsgesetz für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu machen, sondern zu einem zukunftsfähigen Finanzierungsinstrument im Interesse der Energiewende.“
Das Land gehe mit klaren Vorstellungen in die weiteren Gespräche um die Zukunft des EEG, sagte Untersteller. Er sei nach wie vor zuversichtlich, dass Bund und Länder gemeinsam am Ende ein Gesetz verabschiedeten, das die Energiewende voranbringe und nicht ausbremse.
Untersteller mahnte aber erneut auch an, dass die Kosten der Energiewende gerechter verteilt werden müssten, als es in der Vergangenheit der Fall war: „Einschränkungen bei den Industriebefreiungen von der EEG-Umlage sowie eine Einbeziehung des Eigenstromverbrauchs sind meiner Überzeugung nach ökonomisch vertretbar und sorgen für mehr Gerechtigkeit.“ Regelungen dazu müssten im Detail besprochen werden, so Untersteller. Hierbei setze er sich da-für ein, dass weder kleine noch große Betriebe und schon gar nicht die Hauseigentümer mit kleinen PV-Anlagen sich Sorgen über die künftige Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen machen müssten.
Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg zum Referentenentwurf „EEG 2014“ (PDF)