Lärmschutz

Splett unterstützt neue Akustik-Richtlinie für den Zukunftsraum Schule

Junge auf Autobahnbrücke hält sich die Ohren zu (Bild: Fotolia.com/ miredi)

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Gisela Splett MdL, unterstützt die„Richtlinie für gute Akustik in Lebensräumen für Erziehung und Bildung“ des Fraunhofer Institutes für Bauphysik (IBP). Die Richtlinie wurde beim 4. Kongress ZUKUNFTSRAUM SCHULE, der vom Stuttgarter Frauenhofer IBP veranstaltet wird, erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Lärm macht nicht halt vor Gebäuden und auch an die Räume in den Gebäuden werden akustische Ansprüche gestellt, um für ihre jeweilige Nutzung geeignet zu sein“ erklärt der Initiator und Autor der Richtlinie, Professor Dr. Philip Leistner vom Fraunhofer IBP. „Es geht um ein schlüssiges Gesamtkonzept, das Lärm in Innenräumen reduziert“, ergänzt Splett. Eine wichtige Hilfestellung hierfür wurde mit der „Richtlinie für gute Akustik in Lebensräumen für Erziehung und Bildung“ geschaffen. Sie verbindet zusammenfassend und prägnant Argumente und Hinweise, Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten. Als Werkzeug und Kompass gibt sie den Planenden und Unternehmen, den Trägern und Nutzerinnen und Nutzern eine Übersicht und Orientierung bei der akustischen Gestaltung.

In Lebensräumen für Erziehung und Bildung, also Kitas, Schulen und Hochschulen, gilt es, Wissen zu vermitteln, Fähigkeiten auszubauen und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Leistner erläutert: „Die dafür erforderliche Kommunikation und Konzentration kann bei Lärm und schlechter Akustik nicht gelingen. Mehr noch, Kinder und Jugendliche nehmen die schulische Unruhe mit nach Hause und auch das Erziehungs- und Lehrpersonal leidet bekanntermaßen unter dieser Form von ‚Über-Schall‘ am Arbeitsplatz.“

„Trotz strapazierter Haushalte werden heute vielerorts Bildungseinrichtungen saniert und neu errichtet. Eine gute Gelegenheit auch die Akustik richtig zu gestalten“, betont Splett. „Egal aus welchen Gründen ein bauliches Vorhaben angepackt wird, meist lässt sich das Thema Akustik damit verbinden, so dass Verbesserungen erreicht werden können“, so Splett weiter. Leistner fügte hinzu: „Allerdings sind Wissen und Entscheidungen der Beteiligten notwendig, um Prioritäten setzen zu können.“ 

„Es ist z.B. eine häufig gemachte Erfahrung, dass bei Bauprojekten von Kitas, Schulen und Hochschulen die Entscheidung über gute oder schlechte Akustik in wenigen Minuten fällt“, weiß Leistner und ergänzt, „für diese Fälle beginnt die Richtlinie mit dem Angebot, nach fünf Minuten informiert und fundiert die richtige Entscheidung treffen zu können. Die zentralen Ziele akustischer Gestaltung der Lebensräume für Erziehung und Bildung sind Vermeidung von Lärm, Minimierung von Störungen und Gewährleistung von Sprachverständlichkeit.“

„Ich bin davon überzeugt, dass die Richtlinie für die Planung in der Praxis eine wertvolle Hilfestellung ist und die Entscheidung für eine gute Akustik erheblich erleichtert“, freut sich Splett.

<link file:38403 _blank link-download>„Richtlinie für gute Akustik in Lebensräumen für Erziehung und Bildung“

Informationen zur Studie

Die Richtlinie behandelt die wesentlichen Gestaltungskategorien, also baulichen und technischen Schutz vor Lärmquellen außerhalb und innerhalb des Gebäudes, Reduzierung der eigenen, nutzungsbedingten Geräusche und Gewährleistung guter Kommunikation in den Räumen. Sie werden als konkrete Kenngrößen und -werte zu diesen Kategorien formuliert und nutzungsbezogen definiert.

Auch das verfügbare Angebot an Konstruktionen und Bauteilen wird berührt, um gute Akustik auch praktisch umzusetzen. Außen- und Innenwände, Fenster und Türen, Decken und Böden, technische Anlagen und auch schallabsorbierende Elemente bieten Vielfalt und Spielraum für individuelle und intelligente Lösungen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Wichtig sind dafür eine qualitätssichere Ausführung und die Vermeidung einzelner Schwachstellen.

Dabei ist gute Akustik natürlich Teil der ganzheitlichen Bauplanung unter Berücksichtigung des baulichen und technischen, organisatorischen und pädagogischen Spielraumes. Allein die Wirtschaftlichkeit gebietet diesen integralen Ansatz im Kontext anderer baulicher Belange, wie z.B. Brand-, Wärme- und Feuchteschutz, Beleuchtung und Belüftung, Hygiene und Energieeffizienz. Dies gilt für Neubau, Umbau und Sanierung gleichermaßen.

Gute Akustik kostet Geld, genauso wie gute Luft und gutes Licht. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen liegen die Zusatzkosten für nutzungsgerechte Akustik bei einem Prozent der Bausumme. Besserer Schallschutz ist z.B. bei Leichtbauwänden circa 10 Euro pro qm teurer als die einfachste Version und pro Tür kostet eine Absenkdichtung etwa 30 bis 100 Euro. Für die richtige Raumakustik gilt: 1 qm Raum kostet so viel wie die Akustikdecke für ein ganzes Klassenzimmer. 

Natürlich ist weder Fläche durch gute Akustik ersetzbar, noch umgekehrt. Aber passende Akustik und die nun vorliegende Richtlinie verdienen es, gehört zu werden. Mit diesem Ziel ist auch bereits eine Fortschreibung geplant, die sich akustischen Erfahrungen und praktikablen Beispielen aus nachahmenswerten Projekten und Objekten widmet.

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