Schule

PH Schwäbisch Gmünd führt erste Juniorprofessur für Elternberatung ein

Die Landesregierung hat die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung mit dem Ausbau der qualifizierten und professionellen Beratung der Eltern begleitet. Diese grundlegenden Gespräche über die weitere schulische Laufbahn der Kinder werden jetzt erstmals wissenschaftlich untersucht, um die Lehrerinnen und Lehrer noch besser darauf vorbereiten zu können.

Baden-Württemberg übernimmt damit eine Vorreiterrolle. Hierzu hat die Pädagogische Hochschule (PH) Schwäbisch Gmünd eine Juniorprofessur für das neue Eltern-Beratungskonzept an Grundschulen erhalten. Die PH baut damit ihren Schwerpunkt „Beratung und psychosoziale Entwicklungsförderung“ weiter aus. Sie hat Dr. Gernot Aich zum Juniorprofessor für Elternberatung in der Schule berufen.

Die Juniorprofessur soll die Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern stärken. „Mit der neuen Grundschulempfehlung haben wir die Elternrechte verbessert und eine neue Gesprächskultur an den Schulen etabliert. Die wissenschaftliche Begleitung soll Erkenntnisse über die Beratung gewinnen, um Lehrkräfte noch besser auf diese wichtige Aufgabe vorzubereiten“, sagte Kultusminister Andreas Stoch MdL.

Außerdem soll Gernot Aich das in der Abteilung von Prof. Dr. Michael Behr (Pädagogische Psychologie, Beratung und Intervention) entwickelte „Gmünder Gesprächsmodell“ zur besseren Bewältigung von Eltern-Lehrer-Gesprächen in die wissenschaftliche Begleitung einbeziehen.

Themenkomplex „Elternberatung: Beratende Begleitung von Eltern in der Grundschule“

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Aus wissenschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, wenn diese wertvolle Forschungsarbeit an der PH Schwäbisch Gmünd durch die Juniorprofessur nun vertieft und ausgedehnt wird.“ Mit der Juniorprofessur entstehe eine einzigartige Bündelung, die es bislang noch nicht gebe. „Damit übernimmt Baden-Württemberg deutschlandweit eine absolute Vorreiterrolle“, so Bauer.

Die Juniorprofessur befasst sich mit dem Themenkomplex „Elternberatung: Beratende Begleitung von Eltern in der Grundschule“. Dabei geht es um folgende Forschungsfragen: „Welche Faktoren tragen bei der kontinuierlichen individuellen Beratung zum Erfolg bei?“ oder „Welche Faktoren spielen beim Aufbau einer tragfähigen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von schuldistanzierten Elternhäusern eine Rolle?“ Die Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sollen direkt in die Ausbildung der Lehrkräfte, in die Lehrerfortbildung und damit in die Schulpraxis fließen. „Damit setzt die Landesregierung ein Zeichen für nachhaltige Politik“, betonte Minister Stoch.

Durchgängige und kontinuierliche Beratung ab dem ersten Schuljahr

Seit dem Schuljahr 2011/2012 treffen die Eltern die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind. Gleichzeitig hat das Kultusministerium ein neues Verfahren eingeführt, das eine durchgängige und kontinuierliche Beratung ab dem ersten Schuljahr sowie eine zusätzliche Beratung durch Beratungslehrkräfte auf Wunsch der Eltern umfasst. Das Wissenschaftsministerium stellt die zunächst auf vier Jahre angelegte Juniorprofessur (W1-Stelle) zur Verfügung. Das Kultusministerium unterstützt die Juniorprofessur mit zehn Deputatsstunden einer Grundschullehrkraft sowie mit einem Sachkostenbeitrag von jährlich 2.000 Euro.

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