Gesundheitspolitik

Neues Gesundheitsgesetz stärkt Rolle von Bürgern und Patienten

Pfleger auf Frühchenstation

Die Landesregierung hat heute das geplante neue Gesundheitsgesetz auf den Weg gebracht. Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitsbereich wird dadurch gestärkt. Künftig werden alle relevanten Vertreter in der Landesgesundheitskonferenz zusammen die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Land beraten. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter.

Mit der Landesgesundheitskonferenz betritt Baden-Württemberg im Gesundheitswesen Neuland. Die Landesgesundheitskonferenz wirkt zukünftig an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Südwesten mit.

Alle relevanten Akteure unter einem Dach

Das Gremium setzt sich unter anderem aus Vertretern der Krankenkassen, Krankenhäuser, Patienten und Bürgern, Wissenschaft, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie der Kommunen zusammen.

„Es ist bundesweit einmalig, dass die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in einem solchen Gremium auf Landesebene gemeinsame Empfehlungen aussprechen, die sie dann in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umsetzen“, sagte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter.

Mehr Bürgerbeteiligung

Außerdem gibt es in keinem anderen Bundesland eine so starke Bürgerbeteiligung in den Gesundheitsgremien. „Die Menschen in Baden-Württemberg wollen bei Gesundheitsfragen nicht mehr nur angehört, sondern auch bei der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Diesem Anspruch kommen wir mit dem Gesetz nach“, so Altpeter.

Kommunale Gesundheitskonferenzen

Neben der Landesgesundheitskonferenz werden ab dem kommenden Jahr in allen Stadt- und Landkreisen mit eigenen Gesundheitsämtern auch kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet. Hier sollen regionale Akteure vor Ort gesundheitspolitische Herausforderungen lösen.

„Seit 2010 haben 37 der 44 Stadt- und Landkreise Kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet. Deren Ergebnisse sind so vielversprechend, dass wir sie als verbindliches Instrument zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in den Kreisen festschreiben“, erläuterte Altpeter.

Gesundheitsförderung und Prävention wird gestärkt

Das geplante Landesgesundheitsgesetz soll zudem noch den 2011 eingerichteten Sektorenübergreifende Landesausschuss gesetzlich verankern. Der Ausschuss organisiert die Bedarfsplanung von ambulanter und stationärer Versorgung. In ihm sind alle relevanten Versorgungsträger und Leistungserbringer sowie Patientenvertreter vertreten.

Außerdem werden die Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt. Speziell für diese Themen wird ein eigener Landesausschuss eingerichtet. Der Ausschuss soll landesweite Programme und Strategien zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickeln.

Pressemitteilung

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