Digitalisierung

Neue Fördermöglichkeit für den Breitbandausbau im Land

Glasfaser-Kabel mit farbigen Einzelsträngen (Foto: © dpa)

Der „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ des Bundes, den das Land Baden-Württemberg mit einer erhöhten Zusatzförderung von 30 Prozent mitfinanziert, geht jetzt an den Start. Das Sonderförderprogramm „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ zielt darauf ab, unterversorgte Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen ans Glasfasernetz anzuschließen und fit für die Gigabit-Gesellschaft zu machen.

Das Land Baden-Württemberg weiß um die große Bedeutung, die dem Anschluss an das Schnelle Internet gerade auch für den Wirtschaftsstandort zukommt und unterstützt den Aufruf deshalb mit einer Aufstockung von 30 Prozent des gesamten Fördervolumens.

Ab sofort können Kommunen und Landkreise neben den bekannten Förderprogrammen  des Landes und des Bundes diese gesonderten Fördermittel für den Gewerberaum beim Projektträger des Bundes, der atene KOM, beantragen.

Der Sonderaufruf ist zeitlich unbefristet und findet nach dem sogenannten Windhundverfahren statt – das heißt er endet erst, wenn die dafür vorhandenen Fördermittel aufgebracht sind.

Die Anträge auf Breitbandförderung zu Ausbauprojekten unterversorgter Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen können bei der atene KOM unter folgender Adresse eingereicht werden:

atene KOM GmbH Breitbandförderung
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
Fax: 030 2332 49 778

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vierter Aufruf zur Förderung des Breitbandausbaus

Agentur für Kommunikation, Organisation und Management: Bundesförderung Breitband

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