Waldwirtschaft

Neue Arbeitsgrundlage für Waldbewirtschaftung

Traf der Kohlenmunk Peter hier den Schatzhauser?

Die Waldentwicklungstypen-Richtlinie setzt die allgemeinen Grundsätze naturnaher Waldwirtschaft in konkrete Handlungsprogramme um. Konkret bedeutet das, dass zukünftig auf flächige Kahlschläge verzichtet wird.

„In Baden-Württembergs Wäldern wächst in drei Minuten so viel Holz, wie für den Bau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise notwendig ist. Die Waldentwicklungstypen-Richtlinie ist die wichtigste Arbeitsgrundlage der Waldbewirtschaftung, die die nachhaltige Versorgung mit dem Rohstoff Holz sicherstellt. Der Landesbetrieb ForstBW hat in den vergangenen Jahren die Richtlinie umfassend weiterentwickelt und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis berücksichtigt. Artenschutzrechtliche und naturschutzfachliche Regelungen wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie Risiken aus Klimaveränderungen sind dabei genauso eingeflossen wie veränderte gesellschaftliche Anforderungen. Mit den neuen Waldentwicklungstypen können wir auch für die Zukunft den Wald nachhaltig bewirtschaften“, sagte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer in Althütte (Rems-Murr-Kreis) bei der Vorstellung der neuen Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen für den baden-württembergischen Staatswald.

Die Waldentwicklungstypen-Richtlinie setze die allgemeinen Grundsätze naturnaher Waldwirtschaft in konkrete Handlungsprogramme um. „Unser Ziel ist der Aufbau strukturierter und klimastabiler Mischwälder. Konkret bedeutet das, dass wir zukünftig auf flächige Kahlschläge verzichten. Neben Tannenwäldern werden nun auch Buchenwälder sowie die auf stabilen Standorten stockenden Fichtenwälder als Dauerwälder bewirtschaftet. So können wir zuverlässig hochwertige Holzsortimente erzeugen und den wirtschaftlichen Ertrag des Staatswaldes nachhaltig sichern“, erklärte Reimer. Die zukünftige Bewirtschaftung des Staatswaldes orientiere sich dabei gleichzeitig an ökologischen und sozialen Kriterien. „Die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern ist eine globale Aufgabe. Von ihrem Gelingen hängen Wohlergehen und Zukunft unserer Gesellschaft ab. Unsere Wälder bieten vielen Tieren und Pflanzen eine Heimat, da sie oftmals ein letzter Rückzugsraum in unserer besiedelten Landschaft sind. Es liegt in unserer Verantwortung, dass sich der Wald gesund entwickeln kann und in seiner Eigenart und Vielfalt, mit allen dort beheimateten Tieren und Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Lebensräumen erhalten bleibt“, betonte der Ministerialdirektor. Zudem sei der Wald ein beliebter Erholungsort. „Er ist gleichzeitig auch für Menschen da, die Natur erleben, Spaziergänge genießen und sich vom Alltag eine Auszeit nehmen möchten“, sagte Reimer.

Weiterentwicklung im Dialog

Der Landesbetrieb ForstBW habe den Weiterentwicklungsprozess von Beginn an transparent gestaltet: In einem breit angelegten Konsultationsverfahren habe ForstBW die Vorstellungen waldbaulicher Standards mit Umweltverbänden, Vertreterinnen und Vertretern der Holzindustrie, mit kommunalen Spitzenverbänden, den Berufsverbänden und mit weiteren interessierten Verbänden diskutiert. „Neben Austausch und Dialog stellt die Einbindung von internem und externem Sachverstand eine zusätzliche Qualitätssicherung bei der Weiterentwicklung der Waldentwicklungstypen-Richtlinie dar“, so Reimer abschließend.

Weitere Informationen zur neuen Waldentwicklungstypen-Richtlinie auf der Seite des Landesbetriebs ForstBW

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