Mehr Tierschutz, mehr Naturschutz, weniger Bürokratie – die Landesregierung hat ihren Entwurf für ein modernes neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in den Landtag eingebracht. Dem überarbeiteten Gesetzentwurf ging eine umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden voraus.
„Unsere Gesellschaft ist, was die Belange des Tierschutzes angeht, noch sensibler geworden“, sagte Alexander Bonde, Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Tier- und Naturschutz seien inzwischen Staatsziele mit Verfassungsrang.
Der Schutz der Natur vor Artenverarmung und Verlust an Biodiversität sei eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der es um die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gehe. „Wenn die Jagd in der Mitte der Gesellschaft anerkannt bleiben soll, dann müssen die jagdrechtlichen Bedingungen widerspiegeln, wieviel die Jäger zum Schutz unserer Wildtiere jetzt schon beitragen und weiterhin beitragen können“, so Bonde. Das neue Gesetz schaffe Rahmenbedingungen dafür, dass die Jagd zukünftig auf Basis moderner Erkenntnisse zum Tier- und Naturschutz erfolge.
Praxistaugliche Verbesserungen
Über den Gesetzentwurf war im Vorfeld viel diskutiert worden. „Wir wollen deutlich machen, dass sich Jagd und Naturschutz nicht annähernd in der Konfliktlage befinden, wie uns die Verbandsvertreter glauben machen wollen“, so Bonde.
Die Neuregelung sieht beim Tierschutz beispielsweise ein Verbot von Totschlagfallen vor. Auch Haustiere dürfen von Jägern künftig nicht mehr einfach abgeschossen werden. Beim Fütterungsverbot sei man hingegen den Jagdverbänden entgegen gekommen und habe praxistaugliche Anpassungen am Gesetz vorgenommen, so Bonde. Bei der Wildruhe sieht der Gesetzentwurf eine allgemeine Jagdruhezeit vom 1. März bis zum 30. April vor, wobei es für Wildschweine gewisse Ausnahmen geben soll.
Weiterführende Links
Interview Minister Bonde: Interessen von Jagd, Tierschutz und Naturschutz zusammenbringen