Die Landesregierung möchte Baden-Württemberg zu einem Land machen, in dem Menschen mit Behinderung selbstbestimmt an allen Lebensbereichen teilhaben können. Deshalb hat sie das Landesbehindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann darüber gesprochen.
„Wir wollen Menschen mit Behinderung mitten in die Gesellschaft bringen“, fasst Ministerpräsident Kretschmann das Ziel der Behindertenpolitik der Landesregierung im Video-Interview zusammen. „Behinderte und nicht behinderte Menschen sollen gemeinsam leben, lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Deswegen wollen wir Barrieren und Benachteiligungen abbauen.“
Teilhabe statt Fürsorge
Auf dem Weg dahin ist das geplante neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz ein Meilenstein. „Das Ziel des Gesetzes ist eine Änderung weg von der Fürsorge hin zu selbstbestimmter Teilhabe.“
So sieht das Gesetz vor, dass die 44 Stadt- und Landkreise eigene Behindertenbeauftragte einrichten. Die Kosten dafür trägt das Land. Die haupt- oder ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten sollen vor Ort die Behörden beraten und zugleich auch Ansprechpartner und Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sein. Auch auf Landesebene werden die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung – der Landesbehindertenbeirat und der Landesbehindertenbeauftragte – gestärkt. Außerdem baut die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die einklagbaren Rechte von behinderten Menschen gegen Benachteiligung aus und verbessert die Barrierefreiheit etwa im Umgang mit Behörden.
Inklusion in Schule und Kindergarten
Einen Schwerpunkt der Behindertenpolitik der Landesregierung sieht Kretschmann im Bildungssystem. „Im Schulwesen und im Kindergarten wollen wir die Inklusion vorantreiben. Das heißt, dass behinderte Kinder, sofern die Eltern das wollen, in das Regelschulwesen eingegliedert werden“, macht der Ministerpräsident deutlich.
Bis zum 5. September 2014 können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf Stellung nehmen und Anregungen oder Änderungsvorschläge einbringen. Also: Bringen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihren Sachverstand ein!
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