Auch in Baden-Württemberg ist es in einigen Städten und Gemeinden schwierig, eine günstige Wohnung zu finden. Deshalb setzt die Landesregierung die Mietpreisbremse im Südwesten um. Damit will sie dafür sorgen, dass die Mieten auch in Gebieten mit angespannter Wohnungssituation bezahlbar bleiben.
Mieten dürfen bei einer Wiedervermietung in ausgewählten Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. Das sieht der Entwurf für eine Rechtsverordnung vor, die die Landesregierung zur Anhörung freigegeben hat. Die Verordnung soll im Sommer in Kraft treten.
Wohnen muss für Normalverdiener erschwinglich sein
„Auch Normalverdiener müssen sich die Mieten noch leisten können“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Mancherorts sind gerade in den vergangenen Jahren die Mieten deutlich angestiegen – vor allem dann, wenn Wohnungen wieder vermietet werden. Mit der Mietpreisbremse wollen wir dem entgegenwirken.“
Die Landesregierung hat insgesamt 68 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Dabei wurden verschiedene Faktoren wie etwa der jeweilige Wohnungsversorgungsgrad, das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen oder die Mieten bei Wiedervermietung berücksichtigt.
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