Auch in Baden-Württemberg ist es vor allem in Universitäts- und Großstädten nicht leicht eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Landesregierung hat deshalb ein weiteres wohnungspolitisches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Wir haben darüber mit Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid gesprochen.
Herr Schmid, auch in Baden-Württemberg ist der Wohnungsmarkt mancherorts angespannt. Sie haben nun eine Rechtsverordnung auf den Weg gebracht, um die Mieterhöhungen in solchen Städten nach oben zu begrenzen. Was sieht diese genau vor?
Nils Schmid: Mit unserer Rechtsverordnung sorgen wir dafür, dass Mieten in bestehenden Mietverhältnissen gedeckelt werden. Wo Wohnraum knapp und die Nachfrage groß ist, sollen Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen dürfen. Damit bremsen wir eine Entwicklung ab, die sich vor allem in begehrten Wohnlagen zeigt. In 45 Städten und Gemeinden im Land halten wir diese Deckelung für angebracht. Dazu gehören große Städte und Universitätsstädte wie Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Darunter finden sich aber auch Gemeinden wie Baienfurt, Denzlingen und Merzhausen.
Welche weiteren wohnungspolitischen Maßnahmen haben Sie unternommen?
Schmid: Wir werden die sogenannte Kündigungssperrfrist verlängern. Das bedeutet: Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, sind die Mieterinnen und Mieter nicht nur drei, sondern fünf Jahre vor Eigenbedarfskündigungen geschützt. Wie die Deckelung der Mieten ist auch diese Regelung auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt beschränkt. Schon im Jahr 2013 haben wir die Möglichkeiten für Städte und Gemeinden erweitert, die Wohnungsmärkte sozialer zu gestalten. Bei Wohnungsmangel können sie ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Damit dürfen Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke überführt werden. Und mit einer Umwandlungsverordnung haben wir den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass Gemeinden bei Umwandlungsspekulationen der Verdrängung von Mietern entgegenwirken können.
Wie sorgen Sie mithilfe der Landeswohnraumförderung für mehr bezahlbaren Wohnraum?
Schmid: Die Landeswohnraumförderung ist eine wesentliche Säule unserer Wohnungspolitik. Damit fördern wir den Neubau und die Modernisierung von Sozial-Mietwohnungen, den Bau und Erwerb von Wohneigentum und wir unterstützen Wohneigentümergemeinschaften. 150 Millionen Euro fließen 2015 und 2016 in die Förderung, deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. Das ist richtig und notwendig. Denn wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für unsere Familien; für die Menschen, die hier arbeiten und leben. Für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, den Bestand zu sichern und Mieten bezahlbar zu halten - das sind die Leitlinien unserer Wohnungspolitik. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.