Naturschutz

Meilenstein für modernes Naturschutzrecht

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)

Der Schutz unserer Natur und der Einsatz für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Die grün-rote Landesregierung hat deswegen den lange vernachlässigten Naturschutz ins Zentrum ihrer Politik gestellt und die Mittel dafür bis 2016 auf 60 Millionen Euro verdoppelt. Mit der jetzt vom Kabinett gebilligten Reform des Landesnaturschutzgesetzes werden wichtige Elemente der bundesweit gelobten baden-württembergischen Naturschutzstrategie angepackt.

„Mit der in dieser Woche vom Ministerrat zur Einbringung in den Landtag freigegebenen Novelle des Landesnaturschutzrechts in Baden-Württemberg setzt die Landesregierung einen weiteren Meilenstein zur Modernisierung des Naturschutzrechts im Land“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde. Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Landesnaturschutzrecht an die im Zuge der Föderalismusreform geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Darüber hinaus verfolgt Grün-Rot das Ziel, die bewährten hohen naturschutzrechtlichen Standards in Baden-Württemberg zu erhalten und das Naturschutzrecht modern, bürgernah und verwaltungsökonomisch weiterzuentwickeln. „Dazu nutzen wir auch die uns durch das Grundgesetz eingeräumten Spielräume zur Abweichung vom Bundesrecht“, so Bonde. Konkret werde dies zum Beispiel anhand der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten.

„Was wir mit dem Erlass zur Gentechnikfreiheit vom Mai vergangenen Jahres auf den Weg gebracht haben, verankern wir jetzt im Naturschutzgesetz“, erläuterte der Minister. Der Gesetzentwurf sehe innerhalb von Naturschutzgebieten, den Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen ein Verbot der versuchsweisen Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen vor.

Ebenso werde es künftig nicht mehr zulässig sein, gentechnisch veränderte Organismen, für die bereits eine Genehmigung zum Inverkehrbringen vorliege, innerhalb dieser Gebiete anzubauen. Um einen bestmöglichen Schutz der Natur vor den Risiken gentechnisch veränderter Organismen zu gewährleisten, sehe der Gesetzentwurf zudem vor, um diese Gebiete einen drei Kilometer breiten Schutzgürtel zu legen, in dem der Umgang mit gentechnisch veränderten Organsimen ebenfalls grundsätzlich untersagt sei, so Bonde. Auch die nach europäischem Naturschutzrecht besonders zu schützenden Natura 2000-Gebiete würden künftig durch europarechtlich gebotene Anzeige- und Prüfpflichten noch besser vor Gentechnik geschützt. „Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu unserem erklärten Ziel, Natur und Teller in Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten. Dabei wissen wir uns an der Seite der großen Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landes“, so der Minister.

Land fördert Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden

Daneben diene der jetzt zur Beratung im Landtag freigegebene Gesetzentwurf auch zur Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie der deutschlandweit in dieser Form einmaligen Naturschutzstrategie des Landes, die die Landesregierung im Juli 2013 verabschiedet hat. So sieht das Gesetz Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Schutz von Alleen sowie die Erarbeitung einer Moorschutzkonzeption vor. Schließlich würde auch die Arbeit der mittlerweile 30 auf Ebene der Landkreise gegründeten Landschaftserhaltungsverbände durch die Novelle gewürdigt. So sehe der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass das Land die Einrichtung eines solchen Verbands in jedem Landkreis fördere, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen

Der Entwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Baden-Württemberg“ ist in dieser Woche dem Landtag mit der Bitte um Durchführung des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens zugeleitet worden.

In der zurückliegenden Anhörung haben zahlreiche Verbände und Organisationen Stellungnahmen eingereicht. Der Gesetzentwurf wurde an insgesamt 201 Stellen versandt, davon 150 Verbände und Berufsorganisationen sowie an 51 Behörden. Insgesamt wurden 66 Stellungnahmen abgegeben, darunter auch gemeinsame Stellungnahmen verschiedener Organisationen bzw. Institutionen. Die eingegangenen Stellungnahmen wiesen erwartungsgemäß eine große Bandbreite von umfassender Zustimmung bis zur Ablehnung einzelner Regelungsbereiche auf. Allgemein begrüßt wurde die Zielsetzung der Weiterentwicklung und Modernisierung des Naturschutzrechts. Sämtliche Anregungen wurden intensiv geprüft und diskutiert.

Der jetzt vom Ministerrat beschlossene Entwurf einer Novelle des Naturschutzrechts in Baden-Württemberg orientiert sich an der Zielsetzung, bewährte landesrechtliche Standards zu erhalten und das Naturschutzrecht zugleich bürgernah weiterzuentwickeln. Dabei wurden Vorgaben aus der am 2. Juli 2013 von der Landesregierung verabschiedeten Naturschutzstrategie Baden-Württemberg sowie verschiedene natur- und landschaftsschutzbezogene Zielsetzungen der grün-roten Koalitionsvereinbarung „Der Wechsel beginnt“ aus dem Jahr 2011 berücksichtigt.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Naturschutz

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