Tiere haben keine Stimme. Wir stärken deshalb Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere: Anerkannte Tierschutzvereine erhalten in Baden-Württemberg Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht. Das sieht ein Gesetz vor, das der Landtag verabschiedet hat.
„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonte Verbraucherschutzminister Alexander Bonde, „und deshalb für die grün-rote Landesregierung ein wichtiger politischer Schwerpunkt.“ Die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen sei deshalb ein „Meilenstein für die Umsetzung des Staatsziels Tierschutz“.
Frühzeitige Beteiligung der Tierschutzorganisationen
Anerkannte Tierschutzorganisationen können sich nun bei behördlichen Verfahren im Tierschutz früh beteiligen. So können sie noch vor dem Erlass tierschutzrechtlicher Vorschriften Stellung beziehen und Grundsatzfragen gegebenenfalls gerichtlich klären lassen.
„Die Verbände bekommen also die Möglichkeit, unseren Mitgeschöpfen eine Stimme zu geben, wo diese sonst keine hätten“, erklärt Bonde das Gesetz. Sie übernehmen dadurch Verantwortung und bringen sich ein. Zudem sollen so zeitintensive Verfahren zwischen Behörden und Organisationen vermieden und Transparenz geschaffen werden.
Für Minister Bonde ist das Gesetz ein „großer Fortschritt im Sinne des Tierschutzes“, hält aber doch die Balance zwischen den Anliegen des Tierschutzrechtes und den Interessen von Wirtschaft, Forschung und Verwaltung.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz