Tierschutz

Meilenstein für besseren Tierschutz

Hunde im Tierheim (Foto: dpa)

Tiere haben keine Stimme. Ein geplantes neues Gesetz will deshalb Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere stärken: Anerkannte Tierschutzvereine sollen Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht erhalten.  

Sind gehaltene Tiere verwahrlost oder schlecht ernährt? Bisher konnten Tierschutzorganisationen in solchen oder ähnlichen Fällen vermutete Verstöße den Behörden nur melden. Ein neues Gesetz soll ihnen künftig auch das Recht geben, Akteneinsicht bei Behörden zu erhalten und zu erfahren, was diese gegen Missstände konkret tun – und im Notfall als Anwälte der Tiere auch klagen zu können. Die Landesregierung hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

„Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein zur Stärkung des Tierschutzes in Baden-Württemberg“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Ziel sei es, Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent zu machen und es anerkannten Tierschutzorganisationen zu ermöglichen, sich als Anwälte der Tiere einzuklinken. „Dieses Gesetz bietet die Chance, dass Tierschutzverbände erstmals die Aktivitäten unserer Behörden verfolgen und so den amtlichen Tierschutz noch stärker als bisher beurteilen können“, so Kretschmann.

Verbandsklagerecht stärkt den Tierschutz    

„Wenn anerkannte Tierschutzvereine mit dem Ergebnis von Verwaltungsverfahren letztlich nicht zufrieden sind, soll ihnen zukünftig auch ihnen ein Klagerecht zustehen – gegen ihrer Meinung nach zu geringen Tierschutz. Die Verwaltungsgerichte können dann abschließend für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Alexander Bonde. Die Vereine könnten dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. „Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Naturschutz zeigen, dass Verbände verantwortungsvoll mit Mitbestimmungs- und Klagerechten umgehen. Wir werden nun die betroffenen Verbände hören, Argumente bewerten und den Entwurf soweit fertigstellen, dass er zeitnah dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden kann“, so Bonde.

Pressemitteilung

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz

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