Die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg haben entschieden: Bei der Volksabstimmung haben 58,8 Prozent gegen das S 21-Kündigungsgesetz gestimmt, 41,2 Prozent waren dafür. Damit ist das S 21-Kündigungsgesetz gescheitert. An der Volksabstimmung haben 48,3 Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen.
Volksabstimmung ist Schritt in die Bürgergesellschaft
„Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Demokratie. Wie bedanken uns ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Volksabstimmung teilgenommen haben. Die hohe Abstimmungsbeteiligung zeigt, dass die Menschen stärker an politischen Entscheidungen beteiligt werden wollen. Mit der heutigen Volksabstimmung haben wir einen großen Schritt in die Bürgergesellschaft gemacht, dem weitere folgen werden. Die grün-rote Landesregierung möchte ihren Weg zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung in den nächsten Jahren konsequent weitergehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Abend.
In der Demokratie ist Entscheidung der Bürger Maß aller Dinge
„Inhaltlich ist das Ergebnis für mich eine harte Entscheidung und ich hätte mir natürlich einen anderen Ausgang der Abstimmung gewünscht. Aber selbstverständlich akzeptieren wir das Votum gegen das S 21-Kündigungsgesetz ohne Wenn und Aber. Denn in der Demokratie ist die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger das Maß aller Dinge. Die Bahn hat Baurecht. Und nach diesem Votum ist klar: Die Landesregierung wird die Umsetzung des Projekts nun kritisch-konstruktiv begleiten“, sagte Kretschmann. Kretschmann geht davon aus, dass die Volksabstimmung den Konflikt um S 21 befrieden wird. Er appellierte an alle Bürger, den Ausgang der Volksabstimmung zu respektieren und verwies darauf, dass die S 21-Gegner mit ihrem Engagement unglaublich viel erreicht hätten: „Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 hat die Republik verändert. Denn heute ist klar, dass man Großprojekte nicht mehr einfach über die Köpfe der Menschen hinweg durchziehen kann“, so Kretschmann.
Direktdemokratische Premiere
Die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz war eine direktdemokratische Premiere im Land: Noch nie haben die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zuvor selbst über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung entschieden.