Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft. Ein Meilenstein auf dem Weg dahin ist das neue Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, das der Landtag verabschiedet hat. Ziel: Stärkere Teilhabe, mehr Rechte, weniger Barrieren.
„Mit dem neuen Gesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wir haben jetzt bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter.
Das neue Gesetz nimmt einen Paradigmenwechsel vor: Weg vom überholten Prinzip der Fürsorge, hin zum Prinzip der Inklusion. Anders als bisher gilt das neue Gesetz zudem auch für die Kreise, Städte und Gemeinden. „Die Weichen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen werden im kommunalen Umfeld gestellt, etwa bei Behördengängen“, so Altpeter. „Deshalb sind Barrierefreiheit und Gleichbehandlung auf dieser Ebene auch besonders wichtig.“
Behindertenbeauftragte als starke Stimme
Mit dem neuen Gesetz werden erstmals alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet, unabhängige Behindertenbeauftragte zu bestellen – ob haupt- oder ehrenamtlich bleibt den Kommunen überlassen. „Die Behindertenbeauftragten sollen die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Behörden vor Ort stärken, aber auch als Ombuds- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige tätig werden“, so die Ministerin. Außerdem stärkt das Gesetz die Position der Behindertenbeauftragten vor Ort deutlich. Die Kosten für die Behindertenbeauftragten trägt das Land.
Aber auch auf Landesebene werden die Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung gestärkt. Das gilt für den Landesbehindertenbeauftragte ebenso wie für den Landesbehindertenbeirat, der frühzeitig bei Gesetzen beteiligt werden muss, die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren.
Stärkere Rechte und mehr Barrierefreiheit
Das Gesetz erweitert außerdem die einklagbaren Rechte von behinderten Menschen gegen Benachteiligung und Diskriminierung. So sind nun auch Verbandsklagen beispielsweise gegen Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot oder die Barrierefreiheit bei öffentlichen Bauvorhaben oder im öffentlichen Personenverkehr möglich. Menschen mit Behinderungen können außerdem ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen, weil die Beweislast umgekehrt wird. Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Barrierefreiheit etwa im Umgang mit Behörden.