23 Initiativen an Hochschulen in Baden-Württemberg werden in der 2. Förderperiode von 2016 bis 2020 durch das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre („Qualitätspakt Lehre“) gefördert, wie in Berlin bekanntgegeben wurde.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gratulierte den Hochschulen zu ihrem Erfolg: „Die Hochschulen im Land haben mit ihren – nun erfolgreichen – Anträgen gezeigt, dass ihnen Lehre und Studium wichtig sind. Und die heute bekannt gegebene Auswahlentscheidung zeigt, wieviel Exzellenz und Qualität in der Lehre an unseren Hochschulen vorhanden ist.“
Die Ministerin betonte, gute Lehre trage maßgeblich zu mehr Studienerfolg bei. Gute Lehre ermögliche den Blick in die Forschung, die Praxis und den Beruf. Der Erfolg in der Bund-Länder-Initiative sei ein wichtiges Signal. Es sei bemerkenswert und überaus erfreulich, dass alle Hochschularten mit ihren Anträgen erfolgreich seien.
Nach Entscheidung des Auswahlgremiums werden 22 Hochschulen mit 23 Anträgen in Baden-Württemberg gefördert. Unter den geförderten Anträgen sind 12 Anträge von Universitäten (darunter 3 Anträge von Pädagogischen Hochschulen), 8 Anträge von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (darunter ein Antrag der DHBW) sowie 2 Kunst- und Musikhochschulen. Eingereicht hatten die baden-württembergischen Hochschulen 29 Anträge.
„Qualitätspakt Lehre“
Bund und Länder haben den „Qualitätspakt Lehre“ im Jahr 2010 beschlossen. Er hat zum Ziel, die Betreuung der Studierenden und die Qualität der Lehre zu verbessern, durch eine bessere Personalausstattung, die Unterstützung der Hochschulen bei der Qualifizierung ihres Personals sowie die Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre. Der Bund stellt für den Qualitätspakt Lehre zwischen 2011 und 2020 insgesamt rund 2 Milliarden Euro bereit. Die jetzt ausgewählten Anträge haben ein Finanzvolumen von 820 Millionen Euro, die zwischen 2016 und 2020 zur Verfügung gestellt werden.
Die bis zum 31. Dezember 2020 befristete zweite Förderphase soll nahtlos an die laufende Förderung anschließen, die je nach Förderbeginn zwischen 31. August und 31. Dezember 2016 ausläuft.
Bundesweit wurden für die zweite Förderphase insgesamt von 174 eingereichten Fortsetzungsanträgen 137 Anträge zur Förderung ausgewählt, darunter 122 Einzelanträge und 15 Verbundanträge mehrerer Hochschulen. Damit stammt jeder sechste geförderte Antrag von einer Hochschule aus Baden-Württemberg.