Naturschutz

Guter Tag für Natur und Mensch in Baden-Württemberg

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)

Besserer Schutz vor Gentechnik, Verbesserungen im Biotopverbund und erstmals einen Alleen-Schutz: Das neue Landesnaturschutzrecht bringt wichtige Fortschritte. „Heute ist ein guter Tag für Natur und Mensch in Baden-Württemberg“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde.

„Mit dem vom Landtag beschlossenen Naturschutzrecht hat Baden-Württemberg eines der besten Naturschutzgesetze deutschlandweit“, so Bonde. Das neue Gesetz bringe den Naturschutz in vielen Bereichen voran, so dass auch künftige Generationen davon profitierten. Es biete hohe naturschutzfachliche Standards und sei gleichzeitig bürgernah und unbürokratisch.

Schutz vor Gentechnik für zwei Drittel der Landesfläche

„Zukünftig gilt ein Schutz vor Freisetzungsversuchen und dem Anbau vor Agrogentechnik in Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen – und in einem Schutzgürtel von 3.000 Metern um diese Gebiete“, betont Bonde. Baden-Württemberg nutze damit alle rechtlichen Möglichkeiten, um den Anbau von Gentechnik zu verhindern. „Das neue Naturschutzgesetz schützt damit etwa zwei Drittel der Landesfläche vor Agro-Gentechnik.“. Auch die nach europäischem Naturschutzrecht besonders geschützten Natura 2000-Gebiete werden künftig durch Anzeige- und Prüfpflichten besser vor Agrogentechnik geschützt. „Damit sind wir auf dem Weg zu unserem Ziel, die Natur in Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten, einen wichtigen Schritt weitergekommen. Denn das ist der Wunsch der großen Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landes“, sagte Bonde.

Naturschutzgesetz füllt Naturschutzstrategie mit Leben

Daneben dient das Gesetz auch der Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und der deutschlandweit in dieser Form einmaligen Naturschutzstrategie des Landes. So sieht das Gesetz beispielsweise Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Schutz von Alleen und zur Erarbeitung einer Moorschutzkonzeption vor. „Das Gesetz würdigt auch die Arbeit der Landschaftserhaltungsverbände. Es sieht ausdrücklich vor, dass das Land die Einrichtung eines solchen Verbands in jedem Landkreis fördert“, so Bonde. Die Landschaftserhaltungsverbände (LEVs) sind auf Kreisebene organisiert und paritätisch zu je einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft besetzt. Die LEVs sind zum Erfolgsmodell geworden: Seit 2011 ist ihre Zahl von 6 auf 30 gestiegen, sie sind somit fast flächendeckend im Land vertreten. Die LEVs sorgen in den Kreisen für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz und kümmern sich unter anderem darum, dass die deutlich aufgestockten Haushaltsmittel für die Landschaftspflege dort ankommen, wo sie benötigt werden.

Naturschutzstrategie Baden-Württemberg

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