Ländlicher Raum

Landesregierung richtet Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum neu aus

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

„Der Ländliche Raum in Baden Württemberg steht für eine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft. Mit dem neu ausgerichteten Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wollen wir Strukturen stärken, damit der Ländliche Raum in Baden-Württemberg als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Menschen zukunftsfähig bleibt. Beides erreichen wir mit einer aktiven und vorausschauenden Strukturpolitik, die an den aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet ist“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.

„Nachdem die schwarz-gelbe Vorgängerregierung im Jahr 2010 47,9 Millionen Euro für das ELR veranschlagt hatte, investiert Grün-Rot dieses Jahr eine Rekordsumme von 60,4 Millionen Euro in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm für den Ländlichen Raum. Auch mit der Neuausrichtung wird es das zentrale Instrument bleiben, mit dem Grün-Rot auf hohem finanziellen Niveau die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum fördern wird“, so Bonde.

Mit der Neuausrichtung des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ab 2015 sollen die Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum bei der Bewältigung des demografischen Wandels sowie der ökologischen und sozialen Modernisierung gezielt unterstützt werden. „Wir können den demografischen Wandel nicht abwenden, wir können ihm jedoch aktiv begegnen. Viele Städte und Gemeinden verfügen über umfassende Entwicklungskonzepte. Als Landesregierung unterstützen wir dabei gezielt Gemeinden, die die gesamte Bandbreite der gemeindlichen Entwicklung in den Blick nehmen. Im Fokus stehen insbesondere eine zeitgemäße Entwicklung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge sowie das Ziel, flächendeckend gleiche Lebensbedingungen zu schaffen“, so Bonde. Wichtig sei außerdem, die Ortskerne als einen bedeutenden Lebensmittelpunkt zu stärken. „Attraktive Ortskerne sind nicht nur ökologisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll, sie verbessern auch die Lebensqualität für die Menschen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen Planungen. Wenn Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger sowie die vor Ort ansässigen Unternehmen Hand in Hand arbeiten, dann entstehen tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Entwicklung, die eine hohe Akzeptanz erfahren. Dies wollen wir besonders honorieren“, sagte der Minister.

Gezielte Förderung für starke Ländliche Räume

Kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum zu unterstützen, habe eine hohe Priorität für Grün-Rot, so Bonde weiter. „Mit einer gezielten Förderung von Unternehmen im Ländlichen Raum können wir langfristig zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und erhalten. So sichern wir die hohe Wirtschaftskraft im Ländlichen Raum und treten dem Fachkräftemangel entgegen. Um gezielt innovative kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum anzusprechen, haben wir bereits erfolgreich die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ etabliert“, sagte der Minister.

„Ich bin überzeugt, dass wir die Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum mit der Neuausrichtung des ELR bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen noch gezielter unterstützen und ein verlässlicher Partner für die Unternehmen im Ländlichen Raum sind“, so Bonde abschließend. 

Was ist neu im ELR?

  • Interkommunale Zusammenarbeit
    Aufnahmeanträge können nicht nur wie bisher für Teilorte, sondern für ganze Gemeinden oder interkommunale Projekte gestellt werden. So trägt das neu ausgerichtete ELR dazu bei, die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen zu erweitern.
  • Erweiterung der Fördermöglichkeit
    Mit dem neuen ELR werden Infrastrukturen im Ländlichen Raum gestärkt, indem neue kreative Lösungen insbesondere für kleine Gemeinden gefördert werden. So kann beispielsweise die Zusammenlegung von Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden gefördert werden, sofern dafür ein vorhandenes Gebäude genutzt wird.
  • Gemeinwohl
    Die Höhe der Förderung orientiert sich künftig verstärkt am Gemeinwohlaspekt des Projekts.
  • Priorität Innenentwicklung
    Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch konzentriert sich die ELR-Förderung noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung. Ziel ist, vorhandene Potenziale im Ortskern zu nutzen und Leerständen in den Ortskernen vorzubeugen. So werden Umnutzungen leerstehender Gebäude als Wohnungen im Vergleich zu Modernisierungen bevorzugt gefördert.
  • Schwerpunktgemeinden
    Schwerpunktpunktgemeinden verfügen über eine umfassende Entwicklungskonzeption, die Maßnahmen zum Umgang mit der demografischen Entwicklung, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft enthält. Sobald eine Gemeinde als Schwerpunktgemeinde anerkannt ist, erhält sie einen Fördervorrang und profitiert bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
  • Bürgerbeteiligung
    Damit Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Innenentwicklung einbezogen werden können, unterstützt das neue ELR die Bürgerbeteiligung durch Moderation im Planungs- und Umsetzungsprozess.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Das Land unterstützt mit dem ELR die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum in 2014 mit insgesamt 60,4 Millionen Euro. 342 Gemeinden werden für 704 Projekte Fördermittel aus dem ELR erhalten. Wie in den Vorjahren war auch in diesem Jahr das Förderprogramm stark überzeichnet.

Fördervoraussetzung beim ELR ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und muss die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Die Einzelprojekte können in Trägerschaft von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie natürlichen und juristischen Personen liegen.

Gemeinbedarfseinrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfplätze werden mit 40 Prozent der Investitionssumme, bei Schwerpunktgemeinden mit 50 Prozent, gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt 750.000 Euro. Im Fokus stehen die Anpassung und die grundlegende Modernisierung bestehender Einrichtungen. Die gleichen Förderkonditionen gelten für Projekte zur Innenentwicklung in kommunaler Trägerschaft.

Investitionen von Unternehmen werden in der Regel mit 10 Prozent der Investitionssumme unterstützt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro je Projekt. Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Wiedernutzungen von Gewerbebrachen und Verlagerungen in Gewerbegebiete haben hierbei Priorität.

Bei Wohnbauprojekten handelt es sich vor allem um die Umnutzung von leer stehenden Gebäuden zu Wohnungen oder um die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden in den Ortskernen. Der Fördersatz liegt bei 30 Prozent der Investitionssumme. Umnutzungsvorhaben werden mit bis zu 50.000 Euro pro Wohnung gefördert, Modernisierungen oder ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken mit maximal 20.000 Euro.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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