Die Landesregierung fördert im Jahr 2015 zehn baden-württembergische Tierheime mit insgesamt 500.000 Euro bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Das Land unterstütze damit Tierschutzvereine bei ihrem unverzichtbaren ehrenamtlichen Einsatz, so Minister Alexander Bonde.
Die grün-rote Landesregierung fördert Tierheime im Land bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. „Das Engagement unserer Tierschutzvereine mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort ist vorbildlich und für uns unverzichtbar. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Allgemeinheit, sei es bei der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in Tierheimen, bei der Beratung von Tierhaltern oder bei Tierschutzfällen. Bei der Erfüllung dieser vielfältigen und wichtigen Auf-gaben benötigen sie natürlich eine angemessene Unterstützung. Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr insgesamt 500.000 Euro Fördermittel für zehn Projekte zur Verfügung stellen können und damit den Tierschutz im Land weiter voranbringen“, so der für den Tierschutz zuständige Minister Alexander Bonde.
Land fördert zehn Tierheime
Im Rahmen des Förderprogramms kommen im Jahr 2015 zehn Projekte, für die das Land Baden-Württemberg insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung stellt, zum Zuge. „Von diesen Mitteln profitieren die Tierheimbetreiber unmittelbar und können so dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen oder teilweise sogar einen kompletten Neu-bau realisieren. Insgesamt wird dank der Förderung des Landes in diesem Jahr ein Neubau- oder Sanierungsvolumen von rund 1,75 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die Landesregierung erweist sich so erneut als verlässlicher Partner der baden-württembergischen Tierschutzvereine vor Ort und wird die bewährte Zusammen-arbeit auch in den kommenden Jahren fortsetzen“, so der Minister abschließend.
Die Tierheimförderung des Landes geht 2015 an:
- die Stadt Karlsruhe für den Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung
- das Landratsamt Neckar-Odenwald Kreis für den Tierschutzverein Mosbach u.U. e.V.
- die Stadt Leutkirch im Allgäu für den Tierschutzverein Leutkirch und Umgebung e. V.
- das Landratsamt Sigmaringen für das Kreistierheim Sigmaringen
- die Stadt Lahr für den Tierschutzverein Lahr und Umgebung e. V.
- die Stadt Rheinfelden für das Tierheim Rheinfelden
- die Stadt Singen für den Tierschutzverein Singen Hegau e. V.
- den Landkreis Heidenheim für den Kreistierschutzverein Heidenheim an der Brenz e. V.
- den Landkreis Ostalbkreis für das Tierheim Aalen
- die Stadt Geislingen für den Tierschutzverein Geislingen und Umgebung e. V.
Jährlich stellt das Land bis zu 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 100.000 Euro je Einzelfall. Mit ebenfalls mindestens einem Drittel müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Der Antrag auf Förderung muss bis zum 30. Juni eines jeden Jahres durch die Tierheimbetreiberin oder den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt werden. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.
Auch im Jahr 2016 wird das Förderprogramm fortgesetzt.
Ministerium für Ländlichen Raum und Vebraucherschutz: Tierheimförderung
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit