Gesundheit

Landesregierung fördert Landärzte

Das Sozialministerium hat ein neues Förderprogramm für Landärzte auf den Weg gebracht. Eine Hausärztin oder ein Hausarzt kann demnach bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhalten, wenn er oder sie sich in einer ländlichen Gemeinde niederlässt, die als Fördergebiet ausgewiesen ist.

In Deutschland ist es die gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit niedergelassenen Ärzten sicherzustellen. Baden-Württembergs Sozialministerium hat auf Landesebene aber zusätzlich ein neues Förderprogramm für Landärzte auf den Weg gebracht. Es ist mit knapp zwei Millionen Euro ausgestattet und richtet sich an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten.

Eine Hausärztin oder ein Hausarzt kann demnach bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhalten, wenn er oder sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlässt, die als Fördergebiet ausgewiesen ist. Die genaue Summe hängt auch vom Arztmangel in dem jeweiligen Fördergebiet ab. Gefördert werden Niederlassungen in klassischen Einzelpraxen, aber auch Zusammenschlüsse von Zweigpraxen mehrerer Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Das Sozialministerium hat bis zum Juli dieses Jahres über 34 Anträge aus mehr als 20 Landkreisen positiv beschieden. Die Gesamtfördersumme beläuft sich laut Ministerium aktuell auf über 700 000 Euro.

Quelle:

dpa/lsw

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