Naturschutzgesetz

Landesregierung bringt weiteren Meilenstein für den Naturschutz auf den Weg

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)

„Mit der in dieser Woche vom Ministerrat zur Anhörung freigegebenen Novelle des Landesnaturschutzrechts in Baden-Württemberg hat die Landesregierung nach der so erfolgreichen Errichtung des Nationalparks Schwarzwald ein weiteres zentrales Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Naturschutzes auf den Weg gebracht“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das Landesnaturschutzrecht an die im Zuge der Föderalismusreform geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werde, verfolge das Ziel, die bewährten hohen naturschutzrechtlichen Standards in unserem Land zu erhalten und das Naturschutzrecht modern, bürgernah und verwaltungsökonomisch weiter zu entwickeln. „Dazu nutzen wir auch die uns durch das Grundgesetz eingeräumten Spielräume zur Abweichung vom Bundesrecht“, so Bonde.

Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten gesetzlich verankert

Konkret werde dies zum Beispiel anhand der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten: „Was wir mit dem GVO-Erlass vom Mai vergangenen Jahres auf den Weg gebracht haben, verankern wir jetzt in unserem Naturschutzgesetz“, erläuterte der Minister. Der Gesetzentwurf sehe innerhalb von Naturschutzgebieten, den Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen ein Verbot der versuchsweisen Ausbringung und des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen vor.

Um einen bestmöglichen Schutz der Natur vor den Risiken gentechnisch veränderter Organismen zu gewährleisten, sehe der Gesetzentwurf zudem vor, um diese Gebiete einen drei Kilometer breiten Schutzgürtel zu legen, in dem der Umgang mit GVO ebenfalls grundsätzlich untersagt sei. Auch die nach europäischem Naturschutzrecht besonders zu schützenden Natura 2000-Gebiete würden künftig durch europarechtlich gebotene Anzeige- und Prüfpflichten noch besser vor GVO-Einflüssen geschützt. „Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu unserem erklärten Ziel, die Natur und die Teller in Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten. Wir wissen uns dabei im Einklang mit der Meinung der übergroßen Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landes“, sagte Bonde.

Förderung von Landschaftserhaltungsverbänden

Daneben diene der jetzt zur Anhörung freigegebene Gesetzentwurf auch zur Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie der deutschlandweit in dieser Form einmaligen Naturschutzstrategie des Landes, die die Landesregierung im Juli 2013 verabschiedet hatte. So sieht das Gesetz zum Beispiel Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Schutz von Alleen sowie die Erarbeitung einer Moorschutzkonzeption vor. Schließlich würde auch die Arbeit der in dieser Legislaturperiode von zunächst sechs auf mittlerweile 29 angewachsenen und auf Ebene der Landkreise bestehenden Landschaftserhaltungsverbände durch die Novelle gewürdigt. „Erstmals werden die Landschaftserhaltungsverbände gesetzlich verankert“, teilte Bonde abschließend mit. Unter anderem sehe der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass das Land die Einrichtung solcher Verbände in jedem Landkreis finanziell fördere.

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