Gentechnik

Landesregierung bringt Gesetzentwurf zu Verbot von Genpflanzen in Bundesrat ein

Ein Mann hält  einen Maiskolben vor einem Maisfeld bei Bargau (Ostalbkreis) (Bild: © dpa).

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll bundeseinheitlich verboten werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf, den die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern in den Bundesrat einbringen wird.

„90 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger wollen keine Gentechnik auf Acker und Teller. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir sicherstellen, dass unser Land auch in Zukunft frei von Agrogentechnik bleibt“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde. Die Diskussion um den Anbau von Genpflanzen mache nicht an Landesgrenzen halt. „Daher muss der Bund endlich handeln und bundesweit ein rechtssicheres Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aussprechen.“ Der Bundesagrarminister könne bei einem bundesweiten Anbauverbot auf die Unterstützung der Länder setzen.

Der Auffassung des Bundesagrarministeriums, der Anbau von Genpflanzen sei nur auf Länderebene „wetterfest“ zu regeln, widersprechen mehrere Gutachten, darunter eines des Bundesumweltministeriums sowie eines, das die grünen Agrarminister vergangene Woche vorgestellt haben. Die europäische Opt-Out-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen.

Der bisherige Entwurf des Bundesagrarministers berücksichtigt die Länderinteressen unzureichend. Gestützt auf vier Gutachten legen die Landesminister nun eine rechtssichere bundesweite Regelung vor. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern führten hingegen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtunsicherheiten sowie mehr Bürokratie und würden das Risiko der Verunreinigung für die gesamte Landwirtschaft bergen, begründen die Minister ihre Bundesrats-Initiative.

Die große Mehrheit der Länder hatte bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie bundeseinheitliche Verbote auszusprechen. Nun sei es an der Bundesregierung, endlich klare Regelungen mitzutragen und umzusetzen, erklärte Bonde. Er machte deutlich, dass Baden-Württemberg alle Möglichkeiten ausschöpfen werde, um die heimischen Äcker und Lebensmittel vor der Risikotechnologie Gentechnik zu schützen.

Am 10. Juli wollen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.

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