Justiz

Landesregierung beschließt Einführung elektronischer Akte für die Justiz

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Justizminister Rainer Stickelberger (l.)

Das Geräusch rumpelnder Aktenwagen auf den Fluren von Gerichten und Staatsanwaltschaften wird in Baden-Württemberg bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen wird die elektronische Verfahrensakte eingeführt. Das hat der Ministerrat heute beschlossen.

„Durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist die Justiz für die Aufgaben der Zukunft in der digitalen Gesellschaft gewappnet“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Die Umstellung wird die Arbeit mit und in der Justiz komplett verändern“, stellte Justizminister Rainer Stickelberger fest. Nach der Einführung der elektronischen Akte, die in den kommenden Jahren Schritt für Schritt erfolge, würden jährlich rund 850.000 Verfahren vom Posteingang bis zum Postausgang vollständig elektronisch bearbeitet.

Bereits im Sommer vorigen Jahres ist auf Bundesebene das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten beschlossen worden. Es sieht unter anderem vor, dass Gerichtspost ab dem 1. Januar 2018 auch auf elektronischem Weg rechtsverbindlich entgegengenommen werden muss. Rechtsanwälte und Behörden sind spätestens ab 1. Januar 2022 verpflichtet, ihre Schreiben in elektronischer Form an die Gerichte zu übersenden. „Das ist der Zeitplan, an dem wir uns mit der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz orientieren“, erläuterte Stickelberger: „Schließlich soll die elektronische Bearbeitung nicht im Postfach eines Gerichts enden.“ Eingehende Klagen und Anträge auszudrucken und als Papierakte weiterzuführen, wäre nicht nur unwirtschaftlich und würde Mehrarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen. Durch die elektronische Aktenführung könnten auch die Verfahrensabläufe beschleunigt werden, da die Dokumente stets auf Abruf zur Verfügung stünden. Zudem ergebe sich die Möglichkeit, dass Beschäftigte gleichzeitig in einer Akte arbeiten können.

Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung entfallen in Zukunft die Lagerung und der Transport einer großen Menge an Akten. Derzeit werden pro Jahr in der Justiz des Landes Akten produziert, die - hintereinander gelegt - der Luftlinienentfernung von Stuttgart nach Bonn entsprechen. Langfristig wird der Wegfall der Papierakten daher den Platzbedarf in Büros und Registraturen deutlich senken. Damit kann die Erweiterung von Flächen für Registraturen unterbleiben, die bei einer Fortführung der papiernen Aktenführung mittelfristig notwendig geworden wäre. Für die Beteiligten an Verfahren wie beispielsweise Anwältinnen und Anwälte kann dank der elektronischen Aktenführung die Akteneinsicht schnell und unkompliziert gewährt werden.

Für die Beschäftigten hat die elektronische Akte den Vorteil, dass sie zeitlich und örtlich unabhängig eingesetzt werden kann. Telearbeit wird auf diese Weise erleichtert, was der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient. „Auch die Inklusion von Bediensteten, deren Mobilität aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt ist, wird durch die elektronische Akte erleichtert“, sagte der Justizminister.

„Mir ist bewusst, dass die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte für alle Beteiligten eine massive Umstellung bedeutet“, stellte der Justizminister fest. Ein Praxisbeirat sorge daher für einen engen Austausch zwischen den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Entwicklerinnen und Entwicklern. Er betonte, dass der Datenschutz durch moderne Verschlüsselungsverfahren gewährleistet werde. Dafür würden die zu übertragenden Daten in einem eigens eingerichteten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach beim Absender verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt (sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

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