Stuttgart 21

Land sieht bei S-21-Kostensteigerung Bund und Bahn in der Pflicht

Bau des Technikgebäudes am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofes (Bild: © Arnim Kilgus / Kommunikationsbüro S21)

Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Kostensteigerung und weitere Verzögerung bei Stuttgart 21 als erschreckend bezeichnet. Das Land könne und werde sich an zusätzlichen Kosten für das Projekt nicht beteiligen.

Die weitere Zeitverzögerung beim Projekt Stuttgart 21 ist nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsministers Winfried Hermann für alle Projektpartner ein riesiges Problem. Die neuerliche Kostensteigerung ist erschreckend. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich am Bahnprojekt Stuttgart 21 mit 930 Millionen Euro und an der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm mit 950 Millionen Euro. Das Land kann und wird sich an zusätzlichen Kosten für S 21 nicht beteiligen. Dies betonte Verkehrsminister Winfried Hermann mit Blick auf Medienberichte, in denen von einer zusätzlichen Kostensteigerung in Höhe von einer Milliarde Euro sowie einer Verlängerung der Bauzeit bis Ende 2024 die Rede ist.

Bund und Bahn müssen Mehrkosten tragen

Minister Hermann sagte: „Die neuen Daten zur voraussichtlichen Inbetriebnahme des Tiefbahnhofes und die neuerliche massive Erhöhung der Kosten sind erschreckend. Sie bestätigen leider Befürchtungen der Vergangenheit, die lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Es wird zugleich deutlich, wie wichtig es für das Land ist, dass es bereits 2011 erklärt hatte, sich an weiteren Kosten nicht zu beteiligen. Die dem Land bis heute bekannten Mehrkosten entstammen dem alleinigen Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn (DB). In der Folge sind nun Bund und DB in der Pflicht, auch die weiteren Mehrkosten zu tragen.“

Artenschutz ist wichter Beitrag zum Erhalt der Lebensgrundlagen

Umweltminister Franz Untersteller hat darauf hingewiesen, dass es für jeden Bauträger selbstverständlich sein muss, in seinen Planungen die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Das sei eine gesetzliche Vorgabe und außerdem eine Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

„Artenschutz“, sagte der Minister, „ist kein Steckenpferd hyperaktiver Naturschützer, sondern ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Er muss deshalb von Anfang an in die Planung einbezogen werden – auch in die Kostenberechnung für ein Infrastrukturprojekt.“

Mögliche Verzögerungen und Kostensteigerungen mit dem Artenschutz zu begründen, sei oft ein Zeichen dafür, dass in der Planung Fehler gemacht wurden, sagte Untersteller. 

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