Förderprogramm

Land fördert Maßnahmen der Kommunen in den Bereichen Wasserwirtschaft und Altlasten

Eine Kläranlage (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)

„Der Schutz der Umwelt stellt die Städte und Gemeinden im Land vor große finanzielle Herausforderungen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der Bekanntgabe des Förderprogramms Wasserwirtschaft und Altlasten für das Jahr 2016 in Stuttgart. „Mit unserem Programm unterstützen wir die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge und sorgen dafür, dass die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds zielgerichtet und effektiv dafür eingesetzt werden, die Qualität unserer Gewässer und Böden sowie der Wasserversorgung im Land weiter zu verbessern.“

45,5 Millionen Euro stehen bereit, damit Kommunen im Land ihre Abwasserbeseitigung modernisieren können. Ein Zuschuss in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro ist zum Beispiel für die geplante Erweiterung der Kläranlage Roigheim-Osterburken vorgesehen, knapp 3,3, Millionen Euro sind für den Anschluss von drei Kläranlagen und die Erweiterung der Sammelkläranlage in Wallhausen im Landkreis Schwäbisch Hall eingeplant.  

Mit rund 38,5 Millionen Euro unterstützt das Land kommunale Maßnahmen im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie. So soll es etwa einen Zuschuss in Höhe von 4,2 Millionen Euro geben für die notwendige Sanierung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Remchingen im Enzkreis, knapp 1,9 Millionen Euro sind für den Hochwasserschutz der Stadt Erbach im Alb-Donau-Kreis vorgesehen.   

Damit die Städte und Gemeinden ihre Wasserversorgung verbessern können, stellt ihnen das Land 13 Millionen Euro zur Verfügung. 1,4 Millionen Euro stehen beispielsweise bereit, damit die Wasserversorgungskonzeption im nördlichen Rems-Murr-Kreis umgesetzt werden kann, rund 500.000 Euro möchte das Land für die Wasseraufbereitung in Todtmoos im Lankdkreis Waldshut beisteuern, damit dort ein interkommunaler Zusammenschluss möglich wird.

Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von rund 14 Millionen Euro eingeplant. Welche größeren Maßnahmen gefördert werden sollen, wird von einem Verteilungsausschuss Mitte des Jahres bewertet und entschieden.

Bei den genannten Maßnahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten 2016“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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