Minderheitenschutz

Land bringt Staatsvertrag mit Sinti und Roma auf den Weg

Ministerin Silke Krebs (2.v.l.) und Daniel Strauß (2.v.r.), Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Baden-Württemberg e.V., im Gespräch

Mit einem Staatsvertrag will das Land Baden-Württemberg die Zusammenarbeit mit hier lebenden Sinti und Roma auf eine neue Grundlage stellen. Das Kabinett hat den Entwurf für einen Vertrag mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma beschlossen.

„Mit dem Staatsvertrag schafft Baden-Württemberg eine rechtliche Grundlage, um die Anerkennung und Förderung der in Baden-Württemberg lebenden deutschen Sinti und Roma zu sichern und die Zusammenarbeit mit dem Land auf eine neue Grundlage zu stellen“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs. „Baden-Württemberg unterstreicht damit die besondere historische Verantwortung gegenüber Sinti und Roma, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Verfolgung und Völkermord ausgesetzt waren.“

Wichtiger Schritt zum Schutz von Minderheiten

„Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Bereich des Minderheitenschutzes voranzukommen. Die Stärkung der Minderheitenkultur von Sinti und Roma ist hier ein wichtiger Schritt“, betonte Kretschmann. Mit dem Vertrag sollen die Rechts- und Finanzbeziehungen zum Landesverband Deutscher Sinti und Roma, als Vertreter der Minderheit in Baden-Württemberg, verlässlich geregelt werden.

Bessere Förderung der Sinti und Roma

Der Vertrag sieht eine Erhöhung der Förderung auf 500.000 Euro ab dem Jahr 2014 vor. „Durch die Erhöhung soll die Minderheitenarbeit des Landesverbandes fortgesetzt und weiter ausgebaut werden. Die bisherigen Schwerpunkte werden insbesondere durch die Bereiche Förderung von Antiziganismusforschung, Förderung der nationalen Minderheitenkultur sowie der Förderung der Integration nichtdeutscher Roma ergänzt“, sagte Ministerin Krebs.

Der Vertrag sieht außerdem die Schaffung eines „Rates für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma“ vor, in dem alle Sinti und Roma betreffenden Angelegenheiten beraten werden können und in den sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, wie der Sinti und Roma berufen werden. Der Staatsvertrag soll noch in diesem Jahr unterzeichnet und durch den Landtag verabschiedet werden.

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