Lärmschutz

Lärmschutz an der A 81 wird nicht in Frage gestellt

„Die Überdeckelung an der A 81 wird nicht in Frage gestellt und auch nicht verzögert“, stellte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 2. April 2014 in Stuttgart fest und reagierte damit auf anders lautende Meldungen in der Region.

Aktuell werden die Planunterlagen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur prioritär geprüft. Dabei stehe man im engen Austausch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart auf der einen und dem Bundesministerium auf der anderen Seite. „Auch wir haben ein Interesse daran, dass die Unterlagen schnellstmöglich zum Bund geschickt werden, das bedeutet aber nicht, dass wir weniger sorgfältig arbeiten“, so Hermann.

Vorbehaltlich der Klärung noch offener Einzelfragen können die Planunterlagen voraussichtlich im April an das Bundesministerium geleitet werden. Von einer grundlegenden „Überprüfung“ des Vorhabens durch den Bund, in dem Sinne, dass gemachte Zusagen wieder in Frage gestellt werden, könne daher keine Rede sein. Der Bund steht grundsätzlich zu seinen Zusagen, wird aber selbstverständlich als verantwortlicher Bauherr des Vorhabens den wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern überprüfen.

So sei es bei Bedarfsplanmaßnahmen üblich, dem Bund zur Einholung des Gesehen-Vermerkes eine technisch und wirtschaftlich überprüfte Planung in einem Gesamtpaket vorzulegen, das auch zugehörige Vereinbarungsentwürfe mit Dritten enthält. „Nach der Rückgabe der Entwurfsunterlagen durch den Bund können wir das Planfeststellungsverfahren vorbereiten. Dann kann auch die Unterzeichnung der Kostenvereinbarung zum Tunnel erfolgen“, so der Minister. Da der Bund sich seine Mitwirkung an der Vereinbarung vorbehalten hat, ist vor der abschließenden Zustimmung des Bundes die förmliche Unterzeichnung der Vereinbarung nicht möglich.

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