Telemedizin

Koordinierungsstelle für innovatives Netzwerk Telemedizin-gestützter Versorgung eingerichtet

Um die Rahmenbedingungen für die Telemedizin im Land nachhaltig zu verbessern, fördert das Wissenschaftsministerium mit 600.000 Euro den Aufbau einer landesweiten Koordinierungsstelle für ein „Zentrales Innovatives Netzwerk der Telemedizin-gestützten Versorgung Baden-Württemberg“ in Mannheim.

„Die durch Telemedizin gestützte Versorgung und Behandlung muss künftig besser an Kriterien der ‘evidenzbasierten Medizin’ angepasst werden, also belegen, dass sie vorteilhafter oder gleichwertig und kostengünstiger ist als bisherige Methoden. Nur so können telemedizinische Technologien zum Wohl der Patienten entscheidend vorangebracht werden“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Die Koordinierungsstelle solle dafür sorgen, dass Telemedizinprojekte Prototypenentwicklung und Pilotphase überdauern und langfristig die Chance erhalten, als evidenzbasierte Medizin anerkannt und in die Regelversorgung überführt zu werden, so die Ministerin.

„Telemedizin bietet angesichts des demografischen Wandels gerade im ländlichen Raum die Chance auf eine bessere Versorgung chronisch kranker Menschen“, ergänzte Gesundheitsministerin Altpeter.

Die Koordinierungsstelle soll die in Baden-Württemberg vorhandene Kompetenz in der Telemedizin bündeln und als Ansprechpartner für alle dienen, die ein Projekt im Bereich der Telemedizin planen oder Partner für Telemedizinprojekte suchen. Sie soll Mittler zwischen medizinischen Einrichtungen, Herstellern von Medizinprodukten, Verbänden und Patienten sein, um die Entwicklung telemedizinischer Anwendungen und Geräte und deren Implementierung in die medizinische Versorgung voranzubringen. Sie wird telemedizinische Projekte von der frühen Phase an unterstützen, um deren Nachhaltigkeit zu sichern.

Angesiedelt ist sie am Institut für Medizintechnologie (IMT), einer gemeinsamen Einrichtung der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim. Die Förderung durch das Wissenschaftsministerium dient als fünfjährige Anschubfinanzierung, danach soll sich die Koordinierungsstelle als Verein selbst tragen. Neben dem Land Baden-Württemberg leisten auch das Universitätsklinikum Mannheim, die Stadt Mannheim, sowie die Landesagentur BIOPRO Baden-Württemberg GmbH organisatorische und fachliche Unterstützung. Leiter der Koordinierungsstelle ist Prof. Dr. Gerald Weisser, der als Mediziner und Physiker dem Geschäftsfeld Informationstechnik und Qualitätssicherung am Institut für Klinische Radiologie und Nuklearmedizin der Universitätsmedizin Mannheim vorsteht und seit 15 Jahren Telemedizin-Projekte koordiniert.

Die Koordinierungsstelle wird eng mit der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg zusammenarbeiten, die gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Freiburg ein Qualitätsmanagementhandbuch mit Empfehlungen für die nachhaltige Implementierung der Qualitätssicherung im Bereich der Telematik in Baden-Württemberg erarbeitet. Die Forschungsarbeiten hierzu werden für eineinhalb Jahre mit zusätzlich 130.000 Euro aus Landesmitteln gefördert.

Telemedizin

Bei vielen Telemedizinprojekten hat sich gezeigt, dass sie nicht über die Pilotphase hinauskommen. Dies hat auch eine in 2013 im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Studie belegt. Es fehlt die Anschlussfinanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung, da es bislang keine Abrechnungsziffern für die Vergütung ambulanter telemedizinischer Leistungen gibt. Ein Grund hierfür ist, dass Telemedizin-gestützte Versorgungs- und Behandlungsmethoden bisher nur vereinzelt zeigen konnten, dass sie Vorteile für die Patienten bringen bzw. zumindest gleichwertig sind oder die Behandlung kostengünstiger gestalten. Davon sind auch Hersteller von Medizinprodukten in Baden-Württemberg  betroffen. Ihnen fehlt daher der Absatzmarkt und sie investieren nicht weiter in Innovationen.

Leitprojekte, die zeigen wollen, dass Telemedizin-gestützte Behandlungsmethoden Zukunftspotential besitzen, müssen unter anderem den Datenschutz beachten, die Qualität der ärztlichen Leistungen sichern, wobei gleichzeitig spezifische Qualitätssicherungsstandards für telemedizinische Leistungen einzuhalten sind, sowie Vorgaben des Medizinprodukte-rechts berücksichtigen. Hinzu kommen noch technische Anforderungen, beispielsweise das Sicherstellen der Migrationsfähigkeit in die Telematikinfrastruktur der jeweiligen Nutzer. 

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