Auf einem Kongress in Stuttgart diskutierten Umweltminister Franz Untersteller und namhafte Vertreter der baden-württembergischen Industrie und des Bundes für Umwelt und Naturschutz die Regelungen und Auswirkungen des neuen Umweltverwaltungsgesetzes.
Seit dem 1. Januar ist das neue Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden umweltrechtliche Vorschriften gebündelt und das Beteiligungsrecht der Bürgerinnen und Bürger in wesentlichen Punkten erweitert.
„Unterm Strich steht ein Gesetz, das den Umweltschutz stärkt, indem es mehr Transparenz, mehr Beteiligung und eine frühe und vertiefte Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte bei Großvorhaben schafft“, resümierte Umweltminister Franz Untersteller die Bedeutung des neuen Umweltverwaltungsrechts, das in dieser Form bundesweit Maßstäbe setzt.
Auf einem Kongress in Stuttgart diskutierten der Umweltminister und namhafte Vertreter der baden-württembergischen Industrie und des Bundes für Umwelt und Naturschutz die Regelungen und Auswirkungen des neuen Gesetzes, das unter anderem eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreibt, wenn es sich um Vorhaben handelt, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist. Damit, so Umweltminister Franz Untersteller, werde sichergestellt, dass die Öffentlichkeit noch vor Beginn der eigentlichen Verfahren informiert sei. „Der Bau von Fabriken und Industrieanlagen, aber auch Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise im Straßenbau sind nicht mehr ohne frühe Beteiligung der Öffentlichkeit möglich. Das ist ein wichtiger Beitrag zum gegenseitigen Verständnis und damit zur Befriedung vor Ort bei konfliktträchtigen Projekten.“
Brigitte Dahlbender vom Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg ist das neue Umweltverwaltungsgesetz vorbildlich und ein absolut wichtiger Schritt in die richtige Richtung: „Um das Gesetz wirklich mit Leben zu füllen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich aufzugreifen, darf sich die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit allerdings nicht nur auf eine Erörterung des Vorhabens selbst konzentrieren, sondern muss auch grundsätzliche Aspekte wie beispielsweise die Notwendigkeit der Planung an sich, den Bedarf eines Projektes sowie die Diskussion von Planungsalternativen umfassen“, regte Dahlbender an.
Besonders hob der Umweltminister hervor, dass Baden-Württemberg mit seinem neuen Umweltverwaltungsgesetz als erstes Bundesland die Umweltmediation gesetzlich verankert habe. Dieses Instrument sei bewährt und geeignet für eine frühzeitige Konfliktlösung besonders bei Großvorhaben, sagte Untersteller. Daneben habe die Landesregierung auch die Beteiligung der Umweltverbände verbessert. „Deren Kompetenz ist uns wichtig, deshalb werden wir die Verbände künftig direkt über wichtige Vorhaben informieren. Auch das ist eine Stärkung des Umweltschutzes in Baden-Württemberg.“
Untersteller freute sich auch, dass sich die Interessenverbände der baden-württembergischen Wirtschaft aktiv in den Gesetzgebungsprozess zum neuen Umweltrecht eingeschaltet haben. „Bei allen Vorbehalten können sie sich jetzt in den Regelungen des Umweltverwaltungsgesetzes wiederfinden. Für mich ist klar: Wirtschaft und Umweltschutz sind kein Gegensatz. Ambitionierter Umweltschutz bringt vielmehr Wettbewerbsvorteile, insbesondere für eine so exportorientierte Region wie Baden-Württemberg.“
Der Präsident des Landesverbandes der baden-württembergischen Industrie, Dr. Hans-Eberhard Koch, betonte, auch die Industrie halte die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit für notwendig. Sie hätte aber lieber die bewährte Praxis auf freiwilliger Basis fortgesetzt. Zudem seien bereits heute durch Bundesrecht und EU-Recht entsprechende Verfahren festgelegt. „Ich befürchte, dass die zusätzlichen vorgeschriebenen Verfahren zu einer Verlängerung der Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen führen“, sagte Koch auf dem Stuttgarter Kongress. „Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken hat sich die Industrie aber an der Ausgestaltung des Gesetzes konstruktiv beteiligt, um praktikable Verfahrensabläufe sicher zu stellen".
Für das Land selbst sowie generell für Behörden enthalte das Umweltverwaltungsgesetz ebenfalls eine neue Verpflichtung, sagte Umweltminister Franz Untersteller abschließend. Behörden müssten aktiver als bisher Umweltinformationen bereitstellen und den Zugang zu Umweltinformationen erleichtern. Das bedeute ganz konkret, dass für Anfragen, die ohne großen Aufwand zu bearbeiten sind, keine Gebühren seitens der Behörden mehr erhoben werden dürften.
Ein zweiter Kongress zu den Inhalten und Auswirkungen des Umweltverwaltungsgesetzes findet am 11. Mai in Freiburg statt.