Ministerpräsidenten-Konferenz

Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin

Ministerpräsidentenkonferenz in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin
v.l.n.r.: Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht
Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Interview

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin zu einem weiteren Treffen unter Vorsitz von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammengekommen. Themen waren unter anderem die Energiewende, die Senkung des Rundfunkbeitrags, der Breitbandausbau und die langfristige Sommerferienregelung. Baden-Württemberg ist 2013/2014 Gastgeber der Ministerpräsidentenkonferenz.

„Der vom Bund vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des EEG ist grundsätzlich ein konstruktiver Beitrag für eine kosteneffiziente Weiterentwicklung des Förderrahmens beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Das EEG sei nach wie vor ein entscheidendes Instrument auf dem Weg zu einer neuen Energieversorgungsstruktur. „Wir Länder sehen dennoch Änderungsbedarf. Das EEG muss mit Blick auf die Verteilung seiner finanziellen Lasten dringend überarbeitet und stärker marktorientiert und vor allem auch europarechtskonform ausgestaltet werden“, betonte Ministerpräsident Kretschmann. Das von der EU-Kommission eingeleitete Beihilferechtsverfahren fordere die Länder gerade mit Blick auf die stromintensiven Unternehmen ganz besonders.

„Wir haben uns darauf geeinigt, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt um 48 Cent auf 17,50 Euro zu senken“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Alle damit zusammenhängenden weiteren Fragen sollen in einem zweiten Schritt nach Vorlage des Evaluierungsergebnisses 2015 entschieden werden. Die Differenz zum Vorschlag der KEF stehe den Anstalten nicht zur Verfügung. Sie werde in eine Rücklage eingestellt bis zur Vorlage der Evaluierung und bis zur Diskussion der damit zusammen hängenden Fragen (beispielsweise Strukturausgleich, strukturelle Prüfung des Beitragsmodells, Stabilisierung des Beitrags bis einschließlich 2020). Ebenfalls damit verbunden werden solle die Entscheidung über das Thema einer stufenweisen weiteren Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Die Abweichung von der Empfehlung der KEF beruht auf der Absicht der Länder, die notwendigen finanziellen Spielräume zu erhalten, um in einem zweiten Schritt im Rahmen der Evaluierung über Anpassungen bei den Anknüpfungspunkten für die Rundfunkbeitragspflicht zu entscheiden“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer. Dabei sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, geprüft werden. Zum Strukturausgleich erwarten die Regierungschefinnen und Regierungschefs einen Vorschlag der Intendantinnen und Intendanten der ARD bis zur Konferenz im Frühjahr 2015.

„Wir begrüßen darüber hinaus, dass die ARD unter Anerkennung der strukturellen Unterfinanzierung der Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk für die Jahre 2015/2016 eine Fortschreibung des internen Finanzausgleichs verabredet und diesen mit der KEF erörtert hat“, so Dreyer. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs nehmen zur Kenntnis, dass die KEF eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse auf Grundlage des ARD-Vorschlags ab 2017 empfiehlt. Sie nehmen in Aussicht, aufbauend auf ihrem Beschluss vom 24.-26. Oktober 2011 in Lübeck, die Finanzausgleichsmasse ab dem 1. Januar 2017 auf 1,6 Prozent zu erhöhen. Diese Neuregelung solle zeitgleich mit der Absenkung des Rundfunkbeitrags staatsvertraglich verankert werden.

„ARD, ZDF und DLR haben wir beauftragt, ein überarbeitetes Konzept für einen crossmedialen Jugendkanal vorzulegen, das die Argumente der KEF berücksichtigt und die von der KEF aufgeworfenen Fragen beantwortet“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer.

Beim Thema Breitbandausbau begrüßten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, dass dem flächendeckenden Breitbandausbau von der Bundesregierung eine hohe Priorität eingeräumt wird. Sie sind sich aber einig, dass sich der Bund wesentlich stärker finanziell engagieren muss, um die von ihm selbst vorgegebenen Ausbauziele erreichen zu können. „Wir halten die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen für nicht ausreichend. Es fehlt ein Breitband-Förder- oder Finanzierungsprogramm für Hochgeschwindigkeitsnetze“, betonte Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht. Der bestehende Breitband-Koordinierungskreis von Bund und Ländern soll nach Ansicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs stärker zur strategischen Abstimmung und Koordinierung genutzt werden. „Der Breitbandausbau muss darüber hinaus auch zukünftig EU förderfähig bleiben und es braucht eine Vereinfachung der Förderung im EU-Recht“, unterstrich Ministerpräsidentin Lieberknecht.

Der erste Zwischenbericht der Finanzministerkonferenz über den Stand der Hilfen aus dem Länderanteil des nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ wurde zur Kenntnis genommen. „Der Bericht stellt eine erste Bestandsaufnahme dar. Da die Verfahren insgesamt erst angelaufen sind, ist die verhältnismäßig geringe Höhe der zum 31. Dezember 2013 abgeflossenen Mittel nicht überraschend“, sagte Ministerpräsidentin Lieberknecht. „Für ein Gesamtbild der Schadensbeseitigung durch Mittel des Aufbauhilfefonds ist es noch deutlich zu früh.“ Die Finanzministerkonferenz wurde daher beauftragt Ende des Jahres erneut hierzu zu berichten.

„Wir bitten die Kultusministerkonferenz, bei der Festlegung der langfristigen Sommerferienregelung für die Jahre 2018 bis 2024 die verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, soweit dies unter pädagogischen Gesichtspunkten vertretbar ist“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Die bereits vorliegende Beschlusslage aus dem Jahr 2008 wurde bekräftigt und solle auch für die Jahre 2018 bis 2024 verlängert werden.

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