Die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Integration, Marianne Thyssen, nimmt am Donnerstag an der politischen Sondersitzung des Europa-Ausschusses des Bundesrates teil. Die Kommissarin wird mit den Ausschussmitgliedern die Stärkung der sozialen Dimension in Europa diskutieren. Neben Marianne Thyssen nimmt auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates an der Sitzung teil. Europaminister Peter Friedrich sieht das neue Paket zur Arbeitnehmerfreizügigkeit als Stärkungschance für die Gemeinschaft. Arbeitnehmerfreizügigkeit sei eines der Grundrechte der Europäischen Union.
„Ich freue mich sehr, dass die Kommissarin heute an unserer Sitzung teilnimmt. Das zeigt, dass die Initiative der Juncker-Kommission für eine neue Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten auch ernstgenommen und umgesetzt wird“, sagte Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten und Vorsitzender des Europa-Ausschusses im Bundesrat.
Die Europäische Union befinde sich in der wohl unbestritten schwersten Krise ihrer Geschichte. Die Flüchtlingskrise gehöre dabei zu den drängendsten Problemen, die Europa zu lösen habe. „Die Stärkung der sozialen Dimension in Europa gehört zu den besonderen Prioritäten der Juncker-Kommission. Darin liegt auch eine Chance, wieder mehr Zustimmung der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu dem europäischen Projekt zu gewinnen“, betonte Friedrich.
In ihrem Arbeitsprogramm für 2016 habe die Kommission zwei herausragende sozialpolitische Ansätze. So soll die Wirtschafts- und Währungsunion durch eine „europäische Säule sozialer Rechte“ gestärkt werden. Zum anderen sei geplant, den europäischen Binnenmarkt durch ein neues Paket zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu stärken. „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eines der elementaren Grundrechte der EU“, sagte Friedrich. „Dieses Paket, auf das wir schon seit geraumer Zeit gespannt warten, bekommt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Vereinbarungen des Europäischen Rates über die Reform der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich besonderes Gewicht.“ Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass Großbritannien einen sogenannten ‚Notbremse-Mechanismus‘ aktivieren kann, der es ihm erlaubt, bei einem außergewöhnlichen Zustrom von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten bestimmte Sozialleistungen vorübergehend auszusetzen.
Darüber hinaus soll das neue Paket zur Arbeitnehmerfreizügigkeit das Kindergeld mit dem Wohnsitz verknüpfen, sodass nur dann Kindergeld an die Eltern ausgezahlt wird, wenn ihre Kinder in Deutschland leben.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund