Kleinere Gruppen, weniger Bürokratie: Die Landesregierung hat die Sprachförderung in den Kindergärten gestärkt. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Mittel für die Unterstützung und Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien.
Das neue Kindergartenjahr hat mit guten Rückmeldungen aus den Einrichtungen begonnen. Sowohl viele Träger als auch die Erzieherinnen und Erziehern vor Ort äußerten sich positiv zu den von der Landesregierung beschlossenen verbesserten Bedingungen bei der Sprachförderung. So wurde das Fördervolumen des Sprachförderprogramms SPATZ („Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“) um weitere vier Millionen Euro auf rund 21 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus wurde das Programm an verschiedenen weiteren Punkten angepasst.
„Die Einrichtungen signalisieren uns, dass sie durch die Änderungen bei ihrer Arbeit gestärkt werden. Bereits jetzt können wir positive Veränderungen feststellen“, sagte Marion von Wartenberg, Staatssekretärin im Kultusministerium. Die nun deutlich kleineren Gruppen erhöhten die Qualität der Spracherziehung und erleichterten die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Auch die Antragstellung sei nun einfacher und unbürokratischer möglich.
Verbesserungen kommen vor Ort an
Neben der Gruppengröße begrüßen die Erzieherinnen und Erzieher auch, dass sie ab sofort im Rahmen der Einschulungsuntersuchung stärker einbezogen werden und sie die Entscheidung über einen zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf treffen. „Damit stärken wir die Kompetenzen der Erzieherinnen und Erzieher sowie die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Einrichtung“, so die Staatssekretärin. „Die Reaktionen zeigen uns, dass wir mit der qualitativen Weiterentwicklung von SPATZ richtig liegen“, so von Wartenberg.
1,2 Millionen Euro für Förderung von Flüchtlingskindern
Das Kultusministerium erhält darüber hinaus zusätzliche Haushaltsmittel zur frühkindlichen Förderung – insbesondere für intensive Sprachförderung – von Kindern aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien. „Viele Flüchtlingsfamilien haben Kinder im Vorschulalter. Es ist unsere Pflicht, die Familien und die Kitas bei der Förderung und Betreuung zu unterstützen. Nur so kann den Kindern ein guter Start in Baden-Württemberg gelingen“, sagte die Staatssekretärin. Für die Betreuung und Förderung der rund 1.600 Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien stehen in den Jahren 2015 und 2016 je 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Alle Verbesserungen bei der Sprachförderung im Überblick
- Künftig bilden drei bis sieben sprachförderbedürftige Kinder eine zuschussfähige Gruppe. Bislang gab es für die beiden Förderwege zwei verschiedene Gruppengrößen: 4 bis 7 Kinder beziehungsweise 8 bis 12 Kinder.
- Finanzielle Förderung vereinheitlicht auf 2.200 Euro pro Gruppe (statt 2.000 Euro für die bisherige Gruppengröße 4 bis 7 und 2.400 Euro für die Gruppengröße 8 bis 12 Kinder)
- Beide Weiterentwicklungspunkte (einheitliche Gruppengröße, einheitliches Fördervolumen) senken gleichzeitig bürokratische Hürden, die der Antragssteller bisher durch unterschiedliche Gruppengrößen, Ermittlung von Teilungen von Gruppen und unterschiedlichen Zuschussbeträgen bei der Antragsstellung bewältigen musste.
- Der Auszahlungszeitpunkt wird vom 1. Februar auf den 1. Januar vorgezogen, um insbesondere kleinen Trägern den Einstieg in SPATZ zu erleichtern.
- Verbesserung für Einrichtungen mit einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent: Dort wird die Gruppengröße von bislang zehn auf künftig fünf Kinder halbiert.
- Neu: ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 können auch Familien-, Mütter- und Kinderzentren eine Förderung beantragen.