Das Kultusministerium begrüßt die heutigen Vorschläge der LAG "Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen" zur Inklusion, die die Diskussion bereicherten. Allerdings wies Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer die Kritik, im Ministerium herrsche Desinteresse an diesem Thema, zurück. "Die Ungeduld ist angesichts der fehlenden Umsetzung der UN-Richtlinie zur Inklusion durch die alte Landesregierung verständlich, aber die angestrebte Schulgesetzänderung benötigt gerade in diesem Bereich ein sorgfältiges und vor allem ein mit allen Beteiligten sehr gut abgesprochenes Vorgehen." Nach wie vor sei beabsichtigt, das Schulgesetz im Schuljahr 2013/14 zu ändern und die Inklusion schrittweise umzusetzen. "Die Inklusion hat einen überaus wichtigen Stellenwert für die grün-rote Landesregierung, damit wir den Elternwillen so schnell wie möglich zu Gunsten der Kinder mit Behinderung in unseren Schulen umsetzen können." Um vor einem schrittweisen Einstieg in die Inklusion die Finanzierung zu klären, müssten die Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden weitergeführt werden.
Das Ministerium ist derzeit dabei, die Eckpunkte einer Schulgesetzänderung mit den beiden Regierungsfraktionen zu klären. So müssten für eine Aufnahme des zieldifferenten Lernens ins Schulgesetz Fragen zur Benotung, Zeugnisgebung und zur Versetzungsordnung gelöst werden. Mit den kommunalen Landesverbänden sollen neben der Finanzierung gemeinsam Fragen zu den Themen Assistenz, Schülerbeförderung und zu Raum- und Sachausstattung der Schulgebäude geklärt werden.
Ziel sei, dem Elternwillen für Kinder mit Behinderung Rechnung tragen zu können. Deshalb gehe es nicht darum, die Sonderschulen abzuschaffen, sondern die Sonderschulpflicht. Das Ministerium stellt im laufenden Schuljahr 100 Deputate für die Sonderschulen zusätzlich zur Verfügung. Die Kapazitäten werden auch in den kommenden Jahren ausgebaut.
Die Ministerin stellte fest, dass der Ausbau inklusiver Bildungsangebote auch im aktuellen Schuljahr deutlich vorangeschritten ist. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle habe dem Elternwunsch auf ein inklusives Bildungsangebot entsprochen werden können. "Die positive Entwicklung in diesem Bereich setzt sich weiterhin fort", sagte Gabriele Warminski-Leitheußer. Dabei gebe es unterschiedliche Formen, wie gruppenspezifische inklusive Bildungsangebote, Einzelinklusion oder Kooperationsformen zum Beispiel im beruflichen Bereich. "Die Vielfalt der Behinderungsformen bedingt ein breiteres Spektrum an Angebotsformen", erklärte die Ministerin. Eine für alle Fälle gültige Organisationsform oder pädagogische Lösung sei daher kaum machbar: "Wir wollen nicht vorschreiben, wie eine einheitliche Lösung auszusehen hat, sondern den Rahmen bieten, der dem Elternwunsch gerecht wird und von den Voraussetzungen her machbar ist".
Inklusion hat einen überaus wichtigen politischen Stellenwert
Das Kultusministerium begrüßt die heutigen Vorschläge der LAG "Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen" zur Inklusion, die die Diskussion bereicherten. Allerdings wies Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer die Kritik, im Ministerium herrsche Desinteresse an diesem Thema, zurück. "Die Ungeduld ist angesichts der fehlenden Umsetzung der UN-Richtlinie zur Inklusion durch die alte Landesregierung verständlich, aber die angestrebte Schulgesetzänderung benötigt gerade in diesem Bereich ein sorgfältiges und vor allem ein mit allen Beteiligten sehr gut abgesprochenes Vorgehen." Nach wie vor sei beabsichtigt, das Schulgesetz im Schuljahr 2013/14 zu ändern und die Inklusion schrittweise umzusetzen. "Die Inklusion hat einen überaus wichtigen Stellenwert für die grün-rote Landesregierung, damit wir den Elternwillen so schnell wie möglich zu Gunsten der Kinder mit Behinderung in unseren Schulen umsetzen können." Um vor einem schrittweisen Einstieg in die Inklusion die Finanzierung zu klären, müssten die Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden weitergeführt werden.
Das Ministerium ist derzeit dabei, die Eckpunkte einer Schulgesetzänderung mit den beiden Regierungsfraktionen zu klären. So müssten für eine Aufnahme des zieldifferenten Lernens ins Schulgesetz Fragen zur Benotung, Zeugnisgebung und zur Versetzungsordnung gelöst werden. Mit den kommunalen Landesverbänden sollen neben der Finanzierung gemeinsam Fragen zu den Themen Assistenz, Schülerbeförderung und zu Raum- und Sachausstattung der Schulgebäude geklärt werden.
Ziel sei, dem Elternwillen für Kinder mit Behinderung Rechnung tragen zu können. Deshalb gehe es nicht darum, die Sonderschulen abzuschaffen, sondern die Sonderschulpflicht. Das Ministerium stellt im laufenden Schuljahr 100 Deputate für die Sonderschulen zusätzlich zur Verfügung. Die Kapazitäten werden auch in den kommenden Jahren ausgebaut.
Die Ministerin stellte fest, dass der Ausbau inklusiver Bildungsangebote auch im aktuellen Schuljahr deutlich vorangeschritten ist. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle habe dem Elternwunsch auf ein inklusives Bildungsangebot entsprochen werden können. "Die positive Entwicklung in diesem Bereich setzt sich weiterhin fort", sagte Gabriele Warminski-Leitheußer. Dabei gebe es unterschiedliche Formen, wie gruppenspezifische inklusive Bildungsangebote, Einzelinklusion oder Kooperationsformen zum Beispiel im beruflichen Bereich. "Die Vielfalt der Behinderungsformen bedingt ein breiteres Spektrum an Angebotsformen", erklärte die Ministerin. Eine für alle Fälle gültige Organisationsform oder pädagogische Lösung sei daher kaum machbar: "Wir wollen nicht vorschreiben, wie eine einheitliche Lösung auszusehen hat, sondern den Rahmen bieten, der dem Elternwunsch gerecht wird und von den Voraussetzungen her machbar ist".