Bundesrat

Informationen zur Bundesratssitzung am 19. September 2014

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) mit Bundesratsminister Peter Friedrich (r.) im Bundesrat in Berlin. (Foto: Henning Schacht)

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am Freitag vor.

Gesetzesbeschlüsse der Bundesregierung

In der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich die Länderkammer u.a. mit neun Gesetzesbeschlüssen des Bundestages befassen. Besonders umstritten ist dabei das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (TOP 5). Für Baden-Württemberg sind im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation eine stärkere finanzielle Entlastung der Kommunen sowie Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen zentrale Anliegen. Gespräche mit der Bundesregierung laufen derzeit noch.
Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (TOP 4) wird dagegen den  Bundesrat passieren. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt weder vor, noch ist ein solcher zu erwarten. Insofern ist davon auszugehen, dass die Gesetzesänderung, die vorsieht, dass in Deutschland Geborene und Aufgewachsene in Zukunft von der Optionspflicht befreit sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, in Kürze in Kraft treten wird.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Zu den Gesetzentwürfen, die auf der Tagesordnung am Freitag stehen, zählen der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 sowie der Finanzplan 2014 bis 2018 (TOP 1 a und 1b).  Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dazu die von den Ausschüssen empfohlene Stellungnahme verabschiedet. Darin wird zum einen anerkannt, dass die Bundesregierung 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. Ein für Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang wichtiges Thema ist die Sicherung der Infrastrukturfinanzierungen – insbesondere im Verkehrsbereich. So fordern die Länder, dass im Haushaltsentwurf 2015 des Bundes die für den Verkehrsbereich bereitgestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden.  Bei einem Einfrieren des Betrags bis zur Revision der Regionalisierungsmittel würde die Finanzierungslücke zu den tatsächlichen ÖPNV-Kosten eine Größenordnung erreichen, die aus den Länderhaushalten nicht geschlossen werden kann.

Auf nahezu ungeteilte Zustimmung stößt dagegen der Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus (TOP 17), dieses wird sich auch in der Stellungnahme des Bundesrates niederschlagen.  Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist es, die bestehenden Elterngeldregelungen nach dem Bedürfnis der Eltern zu flexibilisieren sowie ein Elterngeld Plus mit einem Partnerschaftsbonus einzuführen.

Außerdem berät der Bundesrat über die Neufassung des Art. 91b Abs. 1 Grundgesetz  (TOP 14). Danach soll es dem Bund in Zukunft erlaubt sein, Hochschulen dauerhaft finanziell zu fördern. Damit im Zusammenhang steht die BAföG-Novelle (TOP 21), wonach die Finanzierungszuständigkeit für Geldleistungen nach dem BAföG zum 1. Januar auf den Bund übertragen wird. Die Bundesregierung hatte die Übernahme der Finanzierungsverpflichtungen an die Zustimmung zur Grundgesetzänderung – Art. 91 b Absatz 1 – geknüpft. Die BAföG-Novelle sieht zudem diverse Anpassungen der Leistungen vor – u.a. werden die Bedarfssätze und Einkommensgrenzen um sieben Prozent angehoben. Die Ausschüsse empfehlen zu beiden Gesetzentwürfe eine Stellungnahme, die bis auf kleinere fachliche Details diese Vorhaben ausdrücklich begrüßen. Baden-Württemberg wird dies unterstützen.

Initiativen der Länder

Gemeinsam mit Hamburg und weiteren Ländern setzt sich Baden-Württemberg mit der Initiative „Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ dafür ein, angesichts der steigenden Zuwanderungszahlen, den Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sehr schnell menschenwürdige und sichere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf schreibt zum einen vor, dass Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Rahmen der Bauleitplanung stärker zu berücksichtigen sind.  Zudem soll – zeitlich befristet bis Ende 2019 – durch ein Maßnahmengesetz die dringend nötige Flexibilität bei der Bauplanung geschaffen wird. Damit soll zum Beispiel die kurzfristige Errichtung von Unterkünften im unbeplanten Innenbereich, in so genannten Außenbereichsinseln und in Gewerbegebieten erleichtert werden. Im Übrigen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Länder durch Landesgesetz bestimmen, ob von dem erleichternden Regelungen des Maßnahmengesetzes Gebrauch gemacht werden soll. Hamburg hat die sofortige Sachentscheidung beantragt.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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