Stromnetz

Gutachten zum Übertragungsnetzausbau

Monteure arbeiten an einem Strommast (Bild: © dpa).

„Spiegel” und „Handelsblatt” berichteten in ihren heutigen Ausgaben über ein gemeinsames Gutachten der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zum Übertragungsnetzausbau. Dieses sowie die Kurzfassung stellen wir Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Gemeinsame Erklärung der drei Wirtschaftsminister Nils Schmid (Baden-Württemberg), Garrelt Duin (Nordrhein-Westfalen) und Uwe Höhn (Thüringen), in der sie bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Netzausbau fordern.

Versicherungsunternehmen sollten die Möglichkeit haben, sich stärker an der Finanzierung des Netzausbaus zu beteiligen. Unnötige Hürden sollten beseitigt werden, insbesondere im Rahmen der Novellierung der Anlageverordnung. Das Gutachten zeigt hier den Weg einer Anlageklasse, die über einen Katalog geeigneter Investitionen abgegrenzt wird, auf.

Der zügige Netzausbau ist eine wichtige Priorität, aber nicht zu jedem Preis. Wichtig ist deshalb bei der Regulierung des Netzausbaus mehr Kostenkontrolle zu erreichen. Insbesondere im Offshore-Bereich muss die Regulierung überarbeitet werden und die Bundesnetzagentur stärkere Kontrollrechte (insbesondere bezüglich der Beschaffungsprozesse) erhalten.

Das Gutachten zeigt, dass derzeit Kosten weitgehend durchgereicht werden können und wenige Anreize für Kosteneffizienz bestehen. Auch im Onshore-Bereich sieht der Gutachter Verbesserungspotenzial durch eine stärkere Trennung von Bestandsgeschäft und Neuinvestitionen.

Der Gutachter hat Finanzierungmodelle unter anteiliger und ausschließlicher Beteiligung der öffentlichen Hand und von Bürgern an Einzelprojekten geprüft und die Voraussetzungen dargestellt unter denen sich solche Modelle als sinnvoll erweisen können.

Dass öffentliche Beteiligung sinnvoll sein kann, ist ein wesentliches Ergebnis des Gutachtens.

Die Minister fordern den Bund auf, eine eigene Beteiligung im Offshore-Netzausbau zu prüfen, um den Netzanschluss unabhängig von einzelbetrieblichen Überlegungen zu gewährleisten. Das vorgelegte Gutachten zeigt deutliche Vorteile einer öffentlichen Beteiligung im unsicheren technologischen Umfeld im Offshore-Bereich. Das Gutachten schlägt die Beteiligung, gegebenenfalls über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei weiteren Eigenkapitalerhöhungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (insbesondere TenneT) vor.

Für die Zukunft sollte der Bund die  Möglichkeit haben kritische Ausbauvorhaben einer anderen (gegebenenfalls auch teil-öffentlichen) Gesellschaft zuzuweisen, nicht zuletzt um damit mehr gestaltenden Einfluss auf das ob und wie des Leitungsausbaus zu bekommen. Hierzu sind Anpassungen im Rechtsrahmen notwendig, die klarstellen, dass die Ausbauverantwortung nicht automatisch bei einem bestimmten  privaten Netzbetreiber liegt, sondern die öffentliche Hand ein Entscheidungsrecht besitzt, wem die Aufgabe zugeteilt wird. Hiermit wird die Marktmacht der bestehenden ÜNB begrenzt und der öffentlichen Hand mehr Handlungsspielraum eingeräumt. Das Gutachten enthält eine detaillierte rechtsgutachterliche Stellungnahme, welche gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen wären.

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